Pifferi war wegen vorsätzlicher Tötung ihrer Tochter Diana verurteilt worden. Das Kind war im Juli 2022 in Mailand an den Folgen von Vernachlässigung gestorben, nachdem es fast sechs Tage allein in der Wohnung zurückgelassen worden war. Der Anwalt der Familie der Angeklagten, Emanuele De Mitri, erklärte, das Urteil entspreche nicht den Erwartungen der Angehörigen. Man habe gehofft, zumindest die Entscheidung zu den Strafmilderungen könne aufgehoben werden. „Es ist nicht das Ergebnis, das wir erwartet hatten, aber wir akzeptieren es“, sagte er und betonte zugleich, dass damit ein Schlussstrich unter den Fall gezogen werde.<BR /><BR />Vor dem Kassationsgericht hatte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Valentina Manuali, argumentiert, die Voraussetzungen für die Gewährung mildernder Umstände seien nicht ausreichend belegt. Diana sei über Tage ohne Wasser und Nahrung geblieben. Zudem beantragte sie die Zurückweisung des Einspruchs der Verteidigung, die die Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten erneut aufgeworfen hatte. Hinweise auf psychische Belastungen hätten nach Ansicht der Anklage keinen Einfluss auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit gehabt.<h3> Pifferi als psychisch beeinträchtigt eingestuft</h3>Die 40-jährige Pifferi hatte im Juli 2022 ihre 18 Monate alte Tochter Diana sechs Tage lang allein in der Wohnung gelassen, während sie mit einem Mann außerhalb Mailands Urlaub machte. Das Kind starb an Hunger und Durst. Die Richter bestätigten, dass Pifferi zurechnungsfähig war - sie wusste also, was sie tat -, erkannten aber psychische Beeinträchtigungen an, die von einem Gutachten festgestellt worden waren. Diese Beeinträchtigungen gelten als mildernde Umstände, die die erschwerenden Faktoren (etwa das Eltern-Kind-Verhältnis) ausgleichen. <BR /><BR />Dadurch fiel das Strafmaß von lebenslanger Haft auf 24 Jahre, die Höchststrafe für einen einfachen Mord ohne erschwerende Umstände.<BR />Die Gutachter - ein Psychiater, ein Kinderneuropsychiater und eine Neuropsychologin - beschrieben bei Pifferi eine „sektorale kognitive Schwäche“ und „emotionale Unreife“, die auf Entwicklungsstörungen in Kindheit und Jugend zurückzuführen seien. Dennoch beeinträchtigten diese Defizite ihre Fähigkeit, sozial und psychisch normal zu funktionieren, nur geringfügig.<BR /><BR />Die Anwältin der Angeklagten, Alessia Pontenani argumentierte, Pifferi sei geistig zurückgeblieben und habe die Konsequenzen ihres Handelns nicht verstanden. In erster Instanz war Pifferi wegen vorsätzlichen Mordes mit direktem Vorsatz zu lebenslanger Haft verurteilt worden.