Der Angeklagte selbst sagte: „Ich habe Kerstin geliebt. Mir tut es unendlich leid. Ich bekenne mich nicht schuldig.“<BR /><BR />„Er hätte gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen“, hielt Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal fest. Er führte aus, dass die Salzburgerin „unerfahren“ gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausrüstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard „ungeeignetes Material“ verwendet, zudem hätten die beiden „spätestens am Frühstücksplatzl umdrehen müssen“. <BR /><BR />Der öffentliche Ankläger zeichnete indes den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen „kontinuierlichen Leistungsabfall“. Dieser habe sich nicht - wie von der Verteidigung argumentiert - erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. „Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens“, meinte er. Bereits vor dem Hubschrauberüberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen. <h3> „Sie wusste, worauf sie sich einlässt“</h3>Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-Jährige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie über eine „besonders hohe Leistungsfähigkeit“ verfügt. „Sie hat gewusst, worauf sie sich einlässt, und hätte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen“, wiederholte er die Worte der Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein späterer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausrüstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.<h3> Kerstin G. litt an viralem Infekt</h3>Laut Jelinek hatten sich die beiden - erst nach dem besagten Hubschrauberüberflug - „in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand“ befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespräch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder „von unten noch aus der Luft“ Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: „Geh.“ Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich später herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt führte die „wirklich schwierige Situation“ und die „mediale Vorverurteilung“ ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon „gestraft“. Zudem bemängelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabsäumt hätte, sich in Salzburg direkt nötige Informationen und Aussagen zu holen.<h3> Richter ist selbst Bergretter: „Hat keinen Einfluss“</h3>Richter Norbert Hofer, der über eine Spezialzuständigkeit in Alpinverfahren verfügt, hatte indes vor Beginn der Verhandlung eine etwaige eigene Befangenheit thematisiert, nachdem diese medial diskutiert worden war und auch die Rolle der Bergrettung Thema sein wird. Hofer erklärte, dass er selbst als Berg- und Flugretter tätig sei und versprach dem Angeklagten: „Es hat keinen Einfluss.“ Auch der Verteidiger gab an, dass gegen den Richter „keine Bedenken“ bestehen würden. Ein alpintechnisches Sachverständigengutachten wurde im Vorfeld vom Oberlandesgericht Innsbruck als zulässig erklärt.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1278543_image" /></div> <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember des Vorjahres eine umfangreiche Anklageschrift vorgelegt, in der sie zahlreiche Vorwürfe ins Treffen führte. Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.<BR /><BR />Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.