Wie STOL berichtet hat, hat der 3-jährige Junge mit pakistanischer Herkunft, der im Bozner Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag, möglicherweise an Weihnachten in Bruneck vor den Augen seiner Eltern einen heftigen Sturz <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/3-jaehriger-bub-stirbt-im-krankenhaus-die-hintergruende" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Mehr dazu lesen Sie hier).</a><BR /><BR /><b>Am Freitag hat sich nun erstmals die Staatsanwaltschaft mit einer Aussendung zu Wort gemeldet.</b><h3> Hier die Mitteilung im Wortlaut:</h3>„Im Zusammenhang mit Presseberichten über den Tod eines dreijährigen Jungen in Bruneck werden folgende Richtigstellungen mitgeteilt: <BR />Am 23. Dezember 2024 fand ein Einsatz des Rettungsdienstes 118 und einer Streife der Carabinieri statt, um einem dreijährigen Jungen zu helfen, dessen Zustand sofort sehr ernst erschien. <h3> „Zweifel, ob das Kind misshandelt worden war und ob die Hirnverletzungen auf vorsätzliche Handlungen zurückzuführen waren“</h3>Das Kind wurde nach Bozen transportiert, wo das medizinische Personal zahlreiche Prellungen und Hämatome am Körper feststellte und Zweifel äußerte, ob das Kind misshandelt worden war und ob die festgestellten schweren Hirnverletzungen auf vorsätzliche Handlungen zurückzuführen waren. <BR /><BR />Am 26. Dezember verstarb das Kind. Es war daher notwendig, einen der Elternteile des Kindes, insbesondere denjenigen, der zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Wohnung anwesend war, in das Ermittlungsregister einzutragen und eine Autopsie anzuordnen. <h3> „Ermittlungshypothese ist die einer vorsätzlichen Tötung in Verbindung mit Misshandlungen“</h3>Die Ermittlungshypothese ist die einer vorsätzlichen Tötung in Verbindung mit Misshandlungen. Die Obduktion fand am 30. Dezember im Krankenhaus von Bozen statt. <h3> Autopsie-Ergebnis noch nicht bekannt</h3>Das Ergebnis der Autopsie ist derzeit noch nicht bekannt, da sich die zuständige Pathologin vorbehalten hat, ihr Gutachten innerhalb von 60 Tagen nach dem Termin abzugeben. <BR /><BR />Eine erste und oberflächliche Untersuchung hat keine Elemente ergeben, die die Anfangshypothese bestätigen, aber vorsätzliche Handlungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. <BR /><BR />In jedem Fall gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung.“