Nach umfassenden Ermittlungen sind jetzt aber alle Verdachtsmomente ausgeräumt, im April konnten Muhammads Geschwister nach Hause zurückkehren.<BR /><BR />Der dreijährige Muhammad aus Bruneck ist den Folgen eines tragischen Unfalls erlegen, er wurde nicht misshandelt. Zu dem Schluss ist die Bozner Staatsanwaltschaft gekommen. Sie hat gestern beantragt, das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des Jungen, das wegen Mordverdacht eingeleitet worden war, zu den Akten zu legen. <BR /><BR /> Laut Autopsie sind die Verletzungen, die zum Tod des Dreijährigen geführt haben, kompatibel mit einem Sturz, bei dem der Kopf auf eine harte Oberfläche – wie eine Mauer oder ein Möbelstück – aufgeschlagen ist. Dabei erlitt der Bub ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit subduraler Blutung. <h3> Verdachtsmomente auf Misshandlung wegen Verletzungen am Körper des Kindes</h3>Der so rekonstruierte Unfallhergang deckt sich mit der Schilderung der Mutter, die an dem fatalen 23. Dezember 2024 mit den Kindern alleine zu Hause war. Sie sei beim Geschirrwaschen gewesen, als Muhammad von der Küche in Richtung Schlafzimmer rannte. Als sie einen dumpfen Aufschlag hörte, sei sie sofort hinausgeeilt. Ihr Sohn sei am Boden gelegen, mit einer Wunde am Kopf, er habe schwer geatmet und nicht geantwortet. Sie habe ihn aufs Bett gelegt, eine Herzdruckmassage durchgeführt und sofort den Vater angerufen, der die Rettung alarmierte.<BR /><BR />Im Spital waren dann aufgrund mehrerer – neuer und auch älterer – Verletzungen am Körper des Kindes Verdachtsmomente auf mögliche Misshandlungen aufgetaucht. Diese haben sich aber als haltlos erwiesen. Laut Rechtsmedizinerin Giovanna Del Balzo seien einige der Verletzungen bei normalen kindlichen Aktivitäten wie Laufen, Spielen oder Kontakt mit anderen Kindern entstanden. Andere seien durch Reanimationsmaßnahmen bzw. medizinische Behandlung verursacht worden – worauf auch der Gutachter der Verteidigung der Mutter, Piergiorgio Tubaro, besonders hingewiesen hatte. <BR /><BR />Weder Nachbarn noch Kinderärztin oder Kindergärtnerin hätten jemals Hinweise auf Gewaltanwendung gegenüber dem Buben bemerkt. Im Gegenteil: Vater und Mutter seien immer sehr fürsorglich und liebevoll mit den Kindern umgegangen. Die abgehörten Gespräche der Eltern untermauerten dies zusätzlich. Aufgrund all dieser Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft gestern die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter, die von Rechtsanwältin Alessandra D'Ignazio vertreten wurde, beantragt. Das letzte Wort hat der U-Richter.