Welche Zweifel die Verwandten haben – hier die Hintergründe.<BR /><BR />Wie berichtet, saß die 37-Jährige wegen eines Eigentumsdeliktes hinter Gittern. Den Großteil ihrer Strafe hatte sie bereits verbüßt. Mitte Dezember 2023 dann der Schock für ihre Familie: Die Frau wurde erhängt aufgefunden. Da die Hinterbliebenen aber Zweifel daran hegten, dass die Frau ihr Leben selbst beendet hatte, beantragten ihre Rechtsanwälte Nicola Nettis und seine Kollegin aus Bologna, Rosa Ugolini, eine Autopsie. <BR /><BR />Im Auftrag der Trienter Staatsanwaltschaft wurde diese durchgeführt, und der Rechtsmediziner kam zum selben Ergebnis: Es gab keine Fremdeinwirkung, es war ein Suizid. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft beim Trienter U-Richter die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Doch die Mutter und der Onkel der 37-Jährigen erhoben dagegen Einspruch. <BR /><BR />Die Frau hatte sich mit einem Schnürsenkel, den sie am Wasserhahn in der Dusche befestigt hatte, erhängt. Zu dem Zeitpunkt befand sie sich in Einzelhaft, die – wie die Rechtsanwälte der Hinterbliebenen festgestellt haben wollen – als Disziplinarmaßnahme verhängt worden sei. Wie die Anwälte ihrem Einspruch ins Feld führen, ist vorgeschrieben, dass der Gefängnisarzt vorab eine Einschätzung abgeben muss, ob es psychophysische Gründe gibt, die gegen den Ausschluss eines Häftlings von gemeinschaftlichen Aktivitäten bzw. gegen eine Isolation sprechen. <BR /><BR />Im gegenständlichen Fall habe der Gefängnisarzt in seinem Attest festgehalten, dass die Frau zwar in Einzelhaft bleiben kann, dass dies aber selbstverletzendes Verhalten begünstigen könne und deshalb eine sorgfältige und kontinuierliche Beobachtung empfohlen wird.<BR /><BR />Die Hinterbliebenen bezweifeln nun, dass dieser ärztlichen Einschätzung Rechnung getragen wurde, denn die Frau soll sich nur wenige Stunden, nachdem sie in Einzelhaft war, das Leben genommen haben – mit ihren Schnürsenkeln, die ihr nicht abgenommen worden seien. Am 1. April wird der Trienter U-Richter entscheiden, ob er das Ermittlungsverfahren zu den Akten legt oder vertiefende Untersuchungen anordnet, um abzuklären, ob es mögliche Mitverantwortungen am Tod der Frau geben könnte.