Samstag, 19. September 2020

Badeunfall im Bozner Lido: Tod von Bub zu den Akten

Der Tod eines 4-Jährigen im Bozner Lido war ein Badeunfall, für den niemanden eine Mitschuld trifft. Zu diesem Schluss ist die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen gekommen und beantragt die Einstellung des Verfahrens. Der Anwalt der Eltern legt dagegen Widerspruch ein.

Die Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass es sich beim Tod eines 4-jährigen Buben im Bozner Lido um einen Badeunfall handelte, an dem niemand Schuld oder eine Teilschuld trägt. - Foto: © DLife









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