Alkohol war bei dem tödlichen Verkehrsunfall keiner im Spiel. Das hat das Beweissicherungsverfahren ergeben, in dessen Rahmen geprüft worden war, ob der Motorradfahrer mehr als erlaubt getrunken hatte – was sich erschwerend ausgewirkt hätte. Doch wie sich ergab, hatte der 25-Jährige keinen Tropfen Alkohol im Blut. <BR /><BR />Auch der Anfangsverdacht, wonach der Motorradfahrer sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben könnte, hat sich nicht erhärtet – ganz im Gegenteil. Zeugen hatten bestätigt, dass er noch am Unfallort war, als die die Rettungs- und Ordnungskräfte eintrafen, und dass er bis dahin versucht habe, Florian Nussbaumer erste Hilfe zu leisten. <BR /><BR />Wie berichtet, war Florian Nussbaumer aus Riedelsberg in der Nacht auf den 17. September gegen 3 Uhr auf der Straße zwischen Unterreinswald und Durnholz ums Leben gekommen. Anfangs wurde angenommen, dass er ohne Fremdeinwirkung mit seinem Motorrad gestürzt sei. Doch als die Erhebungen ergaben, dass Nussbaumer zu Fuß unterwegs gewesen war, erhärtete sich der Verdacht auf Fremdeinwirkung. Schon kurz darauf forschten die Carabinieri einen 25-jährigen Sarner als Tatverdächtigen aus.<BR /><BR />Er hatte am Vortag des Unfalls mit seinem Motocross-Motorrad an einer Wettkampfveranstaltung in Sarnthein teilgenommen. Nach kurzem Hausarrest kam er wieder auf freien Fuß. <BR /><BR />Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Schlussstrich unter die Ermittlung gezogen – die Vorhaltung lautet auf fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicido stradale“) unter Missachtung von Verkehrsregeln. Auch wird dem 25-Jährigen angelastet, dass das Motorrad, mit dem der Unfall verursacht wurde, zu dem Zeitpunkt nicht versichert war.<BR /><BR />Innerhalb der nächsten 20 Tage können der 25-Jährige und seine Verteidiger Andreas Tscholl und Hansjörg Stofner Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nehmen, eine Vernehmung beantragen sowie Schriftsätze einbringen. Sollten sich daraus keine neuen Aspekte ergeben, wird die Staatsanwaltschaft im Sinne der vorliegenden Indizien Anklage erheben.