Die Siebenjährige war gegen 10.35 Uhr im Schulhof beim Laufen mit einer anderen Schülerin zusammengestoßen. Danach soll sich das Mädchen zwei Mal übergeben haben. Um 10.59 Uhr verständigte die Klassenlehrerin, gegen die wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt wurde, die Eltern. Der Vater holte das Mädchen heim. Er erklärte, man habe ihm gesagt, seiner Tochter sei übel, vom Unfall habe er nichts gewusst. Als es dem Mädchen schlechter ging, brachten es die Eltern ins Spital, wo es trotz eines Eingriffs verstarb.Lehrerin hat sich korrekt verhaltenStaatsanwalt Markus Mayr hatte die Einstellung der Ermittlung gegen die Lehrerin beantragt, Richter Busato gab dem Antrag jetzt statt. Die Lehrerin habe sich angesichts der augenscheinlichen Lage korrekt verhalten. Das Mädchen habe nach dem Zusammenstoß mit ihrer Klassenkameradin keine äußere Verletzung am Kopf aufgewiesen. Dass die Lehrerin es nicht als Alarmsignal eingestuft hatte, als sich das Kind übergeben habe, sei auch nachvollziehbar: Erst acht Tage vor dem Unfall hatte die Mutter des Mädchens die Lehrerin angerufen und ihr gemeldet, dass die Siebenjährige sich einen Bauchgrippevirus eingefangen habe, der ihr Übelkeit verursache.Auch sei es dem Mädchen danach besser gegangen, sodass die möglichen Folgen des Unfalls für einen medizinischen Laien nicht vorhersehbar gewesen seien. Einige unglückliche Verkettung von Missverständnissen habe dann wertvolle Zeit gekostet. Zu den Details, die die Lehrerin dem Vater telefonisch über den Unfall berichtete, gab es unterschiedliche Aussagen. Der Kinderärztin zufolge habe die Mutter erst beim zweiten Gespräch den Zusammenstoß erwähnt, und auch in der Notaufnahme sei der Aufprall nicht gleich erwähnt worden.rc/D