Die Ermittlungen nach dem schrecklichen Unfall auf der A22 laufen weiter. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tod-von-tobias-tappeiner-zwei-personen-im-visier-der-staatsanwaltschaft" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> stehen zwei Carabinieri-Beamte im Visier der Staatsanwaltschaft. Die Auswertung der Überwachungskameras hatte ergeben, dass sie sich zum betreffenden Zeitpunkt mit ihrem Streifenwagen in der Nähe der Autobahnausfahrt Bozen Süd befanden. <h3> Wo stand der Wagen von Tobias Tappeiner genau?</h3>Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens soll der Frage nachgegangen werden, ob es möglich war, dass die Beamten den Wagen Tobias Tappeiners von ihrer Position aus möglicherweise gar nicht sehen konnten – und folglich auch nicht stoppen konnten. <BR /><BR />Untersucht werden soll, wo der Wagen von Tappeiner genau stand. Bekanntermaßen war der Mann wohl im vollen Bewusstsein als Geisterfahrer auf die Südspur der Autobahn aufgefahren, verursachte einen Unfall, bei dem eine Familie aus Vahrn verletzt wurde. Er selbst verstarb noch vor Ort. <h3> Wie die Ermittlungshypothese lautet</h3>Im Fokus des Beweissicherungsverfahrens stehen auch die Sichtverhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls, zumal dieser bei Sonnenaufgang geschah. Stimmt der U-Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, soll ein Amtsgutachter beauftragt werden. Auch die zwei Carabinieri-Beamten könnten einen eigenen Parteiengutachter berufen. <BR /><BR />Die Ermittlungshypothese der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige schwere oder sehr schwere Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) und fahrlässige Tötung (Art. 589 StGB) in Verbindung mit der Pflicht, die Straftat zu verhindern (Art. 40 2. Abs. StGB). Geklärt werden soll, ob die beiden Beamten eine Pflicht unterlassen haben.<BR /><BR /> Laut dem Anwalt eines Carabinieri-Beamten wollen sie den Ausgang des Beweissicherungsverfahrens abwarten und danach möglicherweise eine Aussage tätigen.