<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/sanitaetsdirektor-widmann-nach-dem-tod-der-fruehchen-fuehlen-mit-den-familien" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Frühchen">Wie berichtet</a>, sind die beiden Frühgeborenen vor einer Woche in der Neugeborenen-Intensivstation am Bozner Krankenhaus infolge einer bakteriellen Infektion gestorben. Bei den folgenden Untersuchungen im Labor des Sanitätsbetriebes wurde im Aufsatz eines Spülmitteldispensers der Erreger Serratia marcescens nachgewiesen. Wie sich herausstellte, soll besagtes Spülmittel auch zum Vorspülen von Babyfläschchen verwendet worden sein.<h3> Wann es eine Autopsie geben soll</h3>Von der Bozner Staatsanwaltschaft mit den Vorerhebungen beauftragt, haben Beamte der Carabinieri-Sondereinheit NAS inzwischen alle nötigen Unterlagen eingeholt, die für die Rekonstruktion des Sachverhalts als zweckdienlich erachtet werden. Die Staatsanwaltschaft informierte gestern, dass ein Facharzt für Rechtsmedizin und ein Facharzt für Infektionskrankheiten angewiesen worden sind, an den Leichen der verstorbenen Frühchen Voruntersuchungen durchzuführen. Sobald diese abgeschlossen sind, soll es eine Autopsie geben.<BR /><BR />Die Vorermittlungen der NAS-Beamten sollen zudem klären, ob eine nicht strafbare Handlung vorliegt oder ob die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung weiterermitteln wird. Ins Ermittlungsregister sollen derzeit noch keine Namen eingetragen worden sein.<h3> Eine Klage kann durchaus Erfolg haben</h3>Indes hat eines der betroffenen Elternpaare sich rechtlichen Beistand geholt. Vertreten von den Rechtsanwälten Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo könnte es sich in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zivilpartei einlassen. „Jetzt warten wir die Ergebnisse der Vorermittlungen ab. Unsere Mandanten haben vollstes Vertrauen in die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Carabinieri“, erklären die Anwälte. Was ebenfalls für eine Rechtshilfe der Eltern spricht, ist die Tatsache, dass die Rechtsanwälte im Laufe der Ermittlungen Unterlagen sichten und einen eigenen Sachverständigen für die Autopsie ernennen können.<BR /><BR />Dass eine Klage durchaus Erfolg haben kann, zeigt ein ähnlich gelagerter Fall, der sich vor elf Jahren am Bozner Krankenhaus ereignete ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tod-von-2-fruehchen-vor-elf-jahren-gab-es-eine-aehnliche-tragoedie-in-bozen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Klage">wir haben berichtet</a>). Damals war eine Neugeborene sechs Tage nach der Geburt gestorben, nachdem sie sich mit dem Bakterium Serratia infiziert hatte. Die Familienangehörigen hatten gegen den Sanitätsbetrieb Zivilklage eingereicht. <BR /><BR />Nach einem Freispruch für den Sanitätsbetrieb in erster Instanz gab das Oberlandesgericht Trient dem Rekurs der Angehörigen statt und urteilte zugunsten der Eltern. Die Gutachter der Staatsanwaltschaft hatten festgestellt, dass „zwischen den hygienisch-sanitären Versäumnissen, die dem Sanitätsbetrieb zuzuschreiben sind, und dem Tod des kleinen Mädchens ein Zusammenhang besteht“. <h3> Wie die Situation auf der Krankenhaus-Station ist</h3>Laut Sanitätsbetrieb ist die Lage auf der Neugeborenen-Intensivstation am Bozner Krankenhaus unter Kontrolle. Neun Frühchen werden dort derzeit betreut, eines konnte vorgestern entlassen werden. Der vorübergehende Umzug in die ehemalige Intensivstation des alten Krankenhauses soll in den kommenden Tagen stattfinden. Dann können die Räumlichkeiten der Neugeborenen-Intensivstation komplett sanifiziert werden.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid. </a>