Der Senat wird sich im Herbst damit befassen. Erst dann tritt die Neuregelung in Kraft.Karl Zeller hat sich bei der Endabstimmung in der Transportkommission der Stimme enthalten. Der SVP-Kammerabgeordnete hat 20 Abänderungsanträge eingebracht, um den ursprünglichen Entwurf zu entschärfen. „Das ist auch gelungen", sagt Zeller. Wenn jemand jedoch im Alkohol- oder Drogenrausch einen Menschen zu Tode fahre, dann seien hohe Strafen gerechtfertigt.Der neue Straßenkodex kennt bei Alkoholvergehen kein Pardon: Für Führerscheinneulinge und die Lenker von Schwerfahrzeugen soll die 0,0-Promille-Grenze gelten, ebenso für Taxi- und Busfahrer. Wer trotzdem zwei Bier trinkt und fährt, und mit einem Alkoholwert bis zu 0,5 Promille erwischt wird, ist allerdings nicht den „Lappen" los, sondern muss eine Geldstrafe von 155 Euro bis 624 Euro zahlen. Bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze fällt die Strafe noch um ein Drittel bis zur Hälfte höher aus, erklärt Zeller. Das Alkoholausschank-Verbot nach zwei Uhr nachts soll nun doch gelockert werden. Die Regierung hat einen entsprechenden Beschlussantrag angenommen; im Europagesetz soll ein neuer Anlauf genommen werden. Wer mit über 1,5 Promille Alkohol im Blut sich ans Steuer setzt, muss mit saftigen Strafen rechnen: Die Haftstrafe wird auf sechs Monate bis zu einem Jahr erhöht (bisher drei Monate bis ein Jahr). Bei zweimaliger Vollrausch-Runde innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein eingezogen und kann erst nach drei Jahren wieder neu gemacht werden. Die Polizei wird künftig vermehrt Drogentests an Verkehrsteilnehmern durchführen. Ob Haschisch oder Heroin - die Strafe bleibt laut Kodex dieselbe.Jeder Autofahrer bekommt laut Entwurf eine individuelle Kenntafel, die auch für das Nachfolge-Fahrzeug gilt. Radfahrer müssen selbstreflektierende Westen tragen, wenn sie untertags durch Tunnels fahren. Amateur-Vereine dürfen Werbung auf ihren Autos anbringen. Für große Traktoren muss man nur mehr alle zwei Jahre um Genehmigung ansuchen.hof/D