Auch sie beantragten den Schuldspruch des Angeklagten – und genaue Beträge als Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz. <BR /><BR /><BR />15 Jahre Haft – 10 dank reduzierten Strafmaßes wegen des verkürzten Strafverfahrens – beantragte die Staatsanwaltschaft bei der gestrigen Verhandlung im Schwurgerichtsprozess gegen Alexander Gruber wegen Körperverletzung mit Todesfolge. <h3> Gewalteinwirkung Grubers für Anklage entscheidend für fatale Folgen </h3>Ihm wird zur Last gelegt, Sigrid Gröber (39) am 18. Februar 2023 geschlagen und getreten und sie vor der Meraner Landeshotelfachschule schwer verletzt in der Kälte liegen gelassen zu haben. Gröber starb wenige Stunden später im Spital.<BR /><BR />Grubers Gewalteinwirkung sei entscheidend für die fatalen Folgen für Gröber gewesen: Davon zeigte sich Staatsanwalt Axel Bisignano bereits vor seinem Schlussplädoyer überzeugt und beantragte die Aufnahme in die Gerichtsakten von 6 neuen Beweismitteln aus den Jahren 2018 bis 2020. <BR /><h3> 2 neue Beweismittel in Gerichtsakten aufgenommen </h3>Für 2 davon nahm das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) den Antrag an: Als Beweismittel aufgenommen wurden die Begründung des gerichtlichen Vergleichs aus dem Vorjahr, der im Rahmen eines Verfahrens wegen des Vorwurfs der Körperverletzung von Sigrid Gröber im März 2020 über Gruber abgesegnet worden war, sowie das Einvernahmeprotokoll der Carabinieri, bei denen Gröber Anzeige gegen Gruber erstattet, diese dann aber wieder zurückgezogen hatte.<BR /><BR />Dass Gruber seiner Partnerin in der Tatnacht Gewalt angetan hätte, zweifeln die Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D'Ignazio an. Sie beantragten u.a., eine Reihe weiterer Beweismittel für unverwertbar zu erklären. <h3> Verteidigung: Mehr Hinweise auf Verletzungen ohne Fremdeinwirkung</h3>Der Tatort sei vor Eintreffen der Retter und bei deren Bemühungen, Gröbers Leben zu retten, verunreinigt worden. Es gebe Hinweise darauf, dass sich das Opfer die Verletzungen wegen exzessiven Alkoholkonsums ohne Fremdeinwirkung zugezogen hatte. <BR /><BR />Ihr prekärer Gesundheitszustand hätte zum Tod geführt. Folglich sei ihr Mandant freizusprechen, weil die Straftat nicht vorliegt, so die Verteidigung. <BR /><BR />Darüber und über die Anträge der Nebenkläger – eine Million Euro Schadenersatz für die Angehörigen und 50.000 Euro für das Land Südtirol – befindet nun das Schwurgericht. Das Urteil soll voraussichtlich am 7. Februar verkündet werden.