Auf 42 Seiten ihrer Berufungsschrift zählen die Rechtsanwältinnen Claudia Benedetti und Alessandra D'Ignazio eine Reihe von Punkten auf, die ihren Mandanten entlasten würden, die jedoch vom Schwurgericht gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. <BR /><BR />Wie berichtet, war Alexander Gruber im verkürzen Verfahren zu 10 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) sah es als erwiesen an, dass Gruber seine Freundin am 18. Februar 2023 vor der Hausmeisterwohnung der Landeshotelfachschule „Kaiserhof“ in Meran geschlagen und getreten und dann in der Kälte liegen gelassen habe. Gröber starb noch in der Nacht im Spital. <BR /><BR />Die Verteidigerinnen beharren darauf, dass Gröber allein die Stiegen zur Wohnung hinuntergestürzt sei. Gruber sei nicht einmal vor Ort gewesen – das würden u.a. Aufnahmen von Überwachungskameras belegen.<BR /><BR />Mehr noch: Zwei Zeuginnen hätten erklärt, dass sie Gruber und Gröber um 18.50 Uhr vor dem „Kaiserhof“ gesehen hätten. Gröber sei am Boden gelegen – die Zeuginnen hätten gedacht, dass sie stark alkoholisiert sei. Gruber habe die Frau angeschrien, zu verschwinden. Dann habe er ihr aufgeholfen und sie ein Stück begleitet, bevor er sich Richtung Freiheitsstraße entfernt habe. Die Frau sei hingegen zur Wohnung zurück gegangen. Kurz darauf müsse sie gestürzt sein. Das Schwurgericht habe aber nur die Überwachungsaufnahmen bis 18.47 Uhr für die Rekonstruktion des Vorfalls berücksichtigt, und dann erst wieder ab jene 19.04 Uhr – nicht den wichtigen Zeitraum dazwischen, beanstanden die Verteidigerinnen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1200510_image" /></div> <BR /><BR />Sie sind überzeugt, dass sich Gröber einen Teil ihrer Verletzungen beim Sturz zugezogen habe, die restlichen seien durch Wiederbelebungsmaßnahmen verursacht worden. Benedetti und D'Ignazio beantragen deshalb den Freispruch von Alexander Gruber, weil die Straftat nicht vorliegt, und untergeordnet den Ausschluss der erschwerenden und die Anerkennung der allgemein mildernden Umstände, was das Strafmaß beträchtlich senken würde. Nicht zuletzt stellen sie in Abrede, dass das Land berechtigt war, sich als Nebenkläger einzulassen. Das Schwurgericht hatte dem Land 30.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Verfahren vor dem Bozner Berufungsschwurgericht dürfte bereits im Herbst stattfinden.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/suche/Sigrid%20Gr%C3%B6ber" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr zum Todesfall Sigrid Gröber.</a>