Das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) hatte es als erwiesen angesehen, dass Alexander Gruber seine Freundin Sigrid Gröber am 18. Februar 2023 vor der Hausmeisterwohnung der Landeshotelfachschule in Meran geschlagen und getreten habe. Dann habe er sie stundenlang in der Kälte liegen gelassen. Gröber starb noch in der Nacht im Spital. <BR /><BR />Der Zeitpunkt für den mutmaßlichen tätlichen Übergriff wurde zwischen 19 Uhr und 19.05 Uhr angesetzt. Doch da sei ihr Mandant gar nicht mehr vor Ort gewesen, unterstreichen die Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D'Ignazio. <BR /><BR />Zwei Zeuginnen hätten erklärt, dass sie Gruber und Gröber um 18.50 Uhr vor dem „Kaiserhof“ gesehen hätten. Gröber sei am Boden gelegen – die Zeuginnen hätten gedacht, dass sie alkoholisiert sei. Gruber habe die Frau angeschrien, zu verschwinden. Dann habe er ihr aufgeholfen und sei zur Hausmeisterwohnung zurückgegangen, um seine schlüssel und sein Handy zu holen. In der Folge habe er sich in entgegengesetzter Richtung entfernt, Gröber sei dort geblieben. Kurz darauf müsse es zu dem fatalen Sturz gekommen sein. <BR /><BR />Das Schwurgericht – und das Berufungsschwurgericht, das das Urteil bestätigt hatte – habe jedoch nur die Aufnahmen von Überwachungskameras bis 18.47 Uhr für die Rekonstruktion des Vorfalls berücksichtigt, und dann erst wieder jene ab 19.05 Uhr – nicht den entscheidenden Zeitraum dazwischen, beklagt die Verteidigung. <BR /><BR />Das ist der Kernpunkt der Beschwerde, über die das Kassationsgericht befinden muss. Sollten die Höchstrichter der Argumentation der Verteidigung folgen, würde Grubers Verurteilung aufgehoben, und das Berufungsverfahren müsste neu verhandelt werden – diesmal in Trient. Alexander Gruber sitzt im Bozner Gefängnis ein, die Entscheidung in Rom dürfte am Freitag fallen.