Der Sanitätsbetrieb hatte gegen seine Verurteilung zur Schadenersatzleistung Kassationsbeschwerde eingelegt – jedoch zu spät. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.<BR /><BR />Laut Aussendung hatte M.Z. aus Bozen im Jahr 2004 eine kleine Schwellung an seinem Fußknöchel bemerkt. Nach einer Röntgenuntersuchung im Bozner Spital hieß es, es handle sich um eine kleine Zyste. 3 Jahre später hatten sich die Beschwerden des Mannes verschlechtert und er konsultierte einen anderen Arzt. Dieser teilte ihm mit, dass es sich um einen gutartigen Tumor handle und dass dieser operiert werden müsse. M.Z. unterzog sich dem Eingriff am Knöchel. Doch wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus im Juni 2007 informierte ihn der Arzt, dass der Tumor auch bösartig sein könnte und M.Z. deshalb erneut operiert werden müsse. Allerdings bestünde dabei das Risiko, dass er seinen rechten Fuß nicht mehr benutzen könnte.<BR /><BR />Daraufhin beschloss M.Z., in einer spezialisierten Einrichtung in Bologna eine weitere Meinung einzuholen. Dort wurde er einer weiteren Operation unterzogen. Diese war zwar an sich erfolgreich, doch die Prognose war niederschmetternd: Wie man M.Z. erklärte, hätten sich die Krebszellen in seinem Körper bereits ausgebreitet – bis in die Lunge. Das war der Moment, in dem sich M.Z. und seine Familie an die auf Schadensfälle spezialisierte Inkassogesellschaft „Giesse“ wandten. <BR /><BR />„Ich erinnere mich noch sehr gut an den Tag, an dem M.Z. in mein Büro kam und zu mir sagte: ,Ich habe noch 3 Monate zu leben, ich vertraue Ihnen meine Familie an‘“, erinnert sich Maurizio Cibien, Giesse-Ansprechpartner für Bozen und Trient. „Diese Geschichte hat mich menschlich sehr erschüttert, aber ich muss sagen, dass wir alles getan haben, um der Familie beizustehen, und dass wir über unsere Anwälte darauf bestanden haben, dass die Wahrheit nach all den Jahren ans Licht kommt. Es war nicht leicht, aber am Ende haben wir es geschafft.“<BR /><BR />M.Z. starb am 24. Mai 2014 im Bozner Krankenhaus. Seine Hinterbliebenen reichten über die Rechtsanwälte von Giesse Zivilklage gegen den Sanitätsbetrieb ein. 8 Jahre später – am 24. März 2022 – verurteilte das Oberlandesgericht in Bozen (Vorsitz Richterin Isabella Martin) den Sanitätsbetrieb zur Schadenersatzzahlung an die Witwe von M.Z. (340.631 Euro) und an seine Tochter (208.860 Euro). Der Sanitätsbetrieb legte gegen das Urteil Kassationsbeschwerde ein – allerdings knapp nach Ablauf der Frist. Infolgedessen stuften die Höchstrichter die Beschwerde als unverfolgbar ein, damit ist das Urteil rechtskräftig. <BR /><BR />In der Aussendung von „Giesse“ kommt auch M.Z.s Witwe zu Wort: „Wegen eines medizinischen Fehlers haben wir eine Tortur durchgemacht, die wir niemandem wünschen würden, die uns aber im Nachhinein vielleicht sogar noch mehr zusammengeschweißt hat“, sagt sie. Nach dem Ende des Prozesses bleibe nur noch die Trauer und die Wut darüber, „dass wir so etwas erleben mussten. Ich sah, wie das Leben meines Mannes und unseres ruiniert wurde. Meine Tochter und ich sind allein geblieben aufgrund einer Fehldiagnose, die uns auf einen Schlag um Ehemann, Vater und Großvater gebracht hat.“