Im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens hatte der Amtssachverständige Ingenieur Philipp Gamper festgestellt, dass die Rebekka-Statue am Brunnen weder aufgrund eines mechanischen noch materialspezifischen Versagens der Befestigungen oder der Metallteile vom Sockel gekippt sei. <BR /><BR />Bereits Jahre zuvor war die Statue einmal heruntergestürzt, nachdem ein Auto gegen den Brunnen gefahren war. Doch offenbar war sie wieder fachgerecht angebracht worden, denn der Amtssachverständige hatte ausgeschlossen, dass sie am 5. Oktober wegen mangelhafter Befestigung gekippt sei.<BR /><BR />Vielmehr sei der für Leon Moser tödliche Unfall darauf zurückzuführen, dass beim Abklettern über die Vorderseite das Grenzgleichgewicht der Statue überschritten worden sei.<BR /><BR /> Der Rechtsanwalt der Nebenkläger – Mosers Hinterbliebene – beantragte am Freitag eine Ergänzung bzw. Erweiterung des Gutachtens. Doch Richter Ivan Perathoner lehnte ab, alle relevanten technischen Aspekte seien hinlänglich geprüft worden. <BR /><BR />Damit bleibt abzuklären, ob das Klettern einer Person auf den Brunnen als unvorhersehbares oder vorhersehbares Ereignis einzustufen sei und ob die für den Brunnen verantwortliche Gemeinde vorbeugende Maßnahmen hätte ergreifen müssen. Das muss jetzt die Staatsanwaltschaft entscheiden, die gegen den Glurnser Bürgermeister Erich Wallnöfer wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung ermittelt.