Wie berichtet, hatte ein Gutachten ergeben, dass das Balkongeländer nicht normgerecht angebracht gewesen sei: Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 10 Zentimeter Abstand zwischen Balkonboden und Geländer sei der offene Bereich 16 Zentimeter hoch gewesen. <BR /><BR />Die Verteidiger der 4 Personen, gegen die ermittelt wurde, halten dagegen, dass gar nicht eindeutig geklärt worden sei, ob der 14 Monate alte Ajas unter dem Geländer durchgeschlüpft oder drüber geklettert war, bevor er rund 10 Meter in die Tiefe stürzte. <BR /><BR />Angeklagt sind der gesetzliche Vertreter der Baufirma, die im Jahr 2008 Umbauarbeiten am Haus durchgeführt hatte, der von der Firma mit der Montage des Balkongeländers beauftragte Schmied, der Bauleiter für das Projekt sowie Waidbrucks Ex- und jetziger Vizebürgermeister Oswald Rabanser, der letztendlich die Benutzungsgenehmigung unterzeichnet hatte. Das Hauptverfahren beginnt am 20 Mai.