Wie berichtet, war der damals 26-jährige Alexander Daum gegen 3 Uhr in der Nacht auf den 16. Juli 2016, mit dem Fahrrad von der Innenstadt kommend auf dem Heimweg nach Siebeneich. In der Vittorio-Veneto-Straße verließ er den Radweg und überquerte die Straße, sie der Länge nach schneidend, statt dem Radweg weiter zu folgen. Das hätte zwar einen kleinen Umweg bedeutet, wäre aber der vom Gesetz vorgeschriebene Weg gewesen. Zudem überquerte er die Straße nicht im rechten Winkel, sondern schnitt sie der Länge nach – und ist damit ein Stück entgegen der Fahrtrichtung gefahren.Den Großteil der Schuld am Unfall trägt das Opfer. Doch wie sieht es mit dem Autofahrer aus? Der damals ebenfalls 26-jährige Bozner war in Richtung Stadtmitte unterwegs – und sah sich plötzlich mit dem Radfahrer auf der Straße konfrontiert. Für Verteidiger Beniamino Migliucci gab es keinen Zweifel: Seinen Mandanten trifft keine Mitschuld. Auch die Tatsache, dass bei dem Autofahrer unmittelbar nach dem Unfall 1,43 Promille gemessen worden waren, sei für den Unfall nicht relevant gewesen. Der Unfall wäre auch nüchtern nicht zu vermeiden gewesen, so die Argumentation des Verteidigers.Dieser Argumentation folgte Richter Walter Pelino jedoch nicht. Auch wenn weder die Geschwindigkeit des Pkw noch die Reaktionszeit des Fahrers eindeutig zu klären gewesen waren, so befand der Richter, dass der Angeklagte sich selbst unter den für ihn günstigsten Annahmen nicht umsichtig genug verhalten habe. Denn, abgesehen davon, dass er natürlich überhaupt nicht betrunken am Steuer hätte sitzen dürfen, habe er auch seinen Fahrstil seinem Zustand nicht angepasst. stol/ih