Wie mehrfach berichtet, war Renata Dyakowska (38) mit ihrer Tochter Emily am 4. Jänner 2019 auf der Rodel die „schwarze Piste“, die den Skifahrern vorbehalten ist und als solche ausgeschildert war, hinuntergefahren. Im unteren Bereich kam es zu dem fatalen Sturz.
Die kleine Emily starb am Unfallort, ihre Mutter erlag ihren Verletzungen Wochen später im Spital. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft beanstandet, dass die Unfallstelle nicht entsprechend mit Netzen oder anderen Schutzvorrichtungen abgesichert gewesen sei. Diese Vorhaltung wurde Anfang Juni im Plädoyer im Rahmen des verkürzten Verfahrens vor Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco nicht erneuert.
Wohl aber beharrte die Staatsanwaltschaft damals darauf, dass verabsäumt worden sei, den Pistennutzern alle Angaben, die von den Normen zur Beschilderung vorgesehen sind, zur Verfügung zu stellen – auch sei das Verbot, die Piste „Schwarzsee 2“ mit der Rodel zu befahren, auf den Schildern nicht ins Italienische übersetzt gewesen. Wolfsgruber sollten die allgemein mildernden Umstände zugestanden werden, diese würden den erschwerenden Umstand, dass der Unfall mehr als ein Opfer gefordert hatte, aufwiegen.
Wolfsgrubers Verteidiger, die Rechtsanwälte Paride D'Abbiero und Andreas Agethle, plädierten auf Freispruch. Sie hatten auch ein Gutachten vorgelegt, demzufolge es aufgrund der Beschaffenheit der Piste kaum vorstellbar sei, dass Dyakowska und Emily die ganze Strecke bis zur Unfallstelle in einem Zug hätten durchrodeln können, ohne auch nur einmal anzuhalten. Dyakowska hätte also die Möglichkeit gehabt, nicht weiterzufahren, wodurch es gar nicht erst zu dem Sturz gekommen wäre.
Am heutigen Donnerstag fällte Richterin Elsa Vesco das Urteil in dem Fall. Sie sprach Wolfsgruber frei, weil keine Straftat bestanden hat.