Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Urlauber aus Deutschland (83), den gesetzlichen Vertreter der Aufstiegsanlage und zwei Maschinisten Anklage erhoben.<BR /><BR />Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Den Erhebungen zufolge soll sich der Skistock des Urlaubers beim Einsteigen im Sessel des Liftes verkeilt haben. Beim Versuch, das Problem zu lösen und ihren Platz in dem Sechser-Sessellift einzunehmen, scheinen die beiden Fahrgäste übersehen zu haben, dass der Sicherheitsbügel noch offen war. Etwa 70 Meter nach dem Start passierte es dann: Erna Perathoner Moroder stürzte rund sieben Meter in die Tiefe. Ihre Begleiterin (69) versuchte noch, sie festzuhalten, verlor dabei aber selbst das Gleichgewicht und fiel ebenfalls vom Lift. <BR /><BR />Erna Perathoner Moroders Leben konnte nicht mehr gerettet werden. Da ihre Begleiterin keine Anzeige erstattet hat, wurde der Teil des Ermittlungsverfahrens, der fahrlässige Körperverletzung betraf, eingestellt. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft wirft dem Urlauber Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit vor. Sein Verteidiger Renato Montefiori ist hingegen der Auffassung, dass sich die Skifahrerinnen beim Besteigen des Liftes nicht ordnungsgemäß eingereiht hätten, was einen Rückstoß zur Folge gehabt habe.<BR /><BR />Den Maschinisten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, den Lift nicht gleich gestoppt zu haben. Laut einem Gutachten, das Verteidiger Martin Fill in Auftrag gegeben hatte, hätten seine Mandanten aber gar nicht sehen können, was sich zwischen den Fahrgästen abgespielt hatte, da alle Sechser-Sessel hinten durch eine Plexiglas-Vorrichtung abgeschirmt seien. Die Entscheidung, ob es zum Hauptverfahren kommt, liegt nun in den Händen von Richter Ivan Perathoner, die Vorverhandlung ist auf 25. Mai angesetzt.