Wie die Beamten, die die Unfallerhebungen durchgeführt hatten, im Zeugenstand vor Einzelrichter David Cognolato erklärten, hätten sie dem Lenker keinen Strafzettel ausgestellt, da es nichts zu ahnden gegeben habe: Der 51-Jährige aus dem Trentino habe mit seiner Fahrweise nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Auch die Aufnahmen von Überwachungskameras hätten ergeben, dass die Ampel für den Betonmischer auf Grün gestanden sei, als dieser um die Kurve bog. <BR /><BR />War Margherita Giordano möglicherweise zum falschen Zeitpunkt losgefahren? Diese Frage werden wohl erst die Gutachter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die im laufenden Strafverfahren noch angehört werden müssen, klären können. Vorher werden aber am 27. Oktober noch fünf Zeugen der Anklage angehört. <BR /><BR />Wie berichtet, war die 34-jährige Lehrkraft dabei, mit ihrem Fahrrad die gefährliche Kreuzung an der Ecke Italienallee/Freiheitsstraße zu überqueren, als sie von dem abbiegenden Betonmischer erfasst wurde. Giordano wurde von dem tonnenschweren Gefährt überrollt, sie erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. <BR /><BR />In der Folge wurde gegen den Lenker des Betonmischers Anklage wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) erhoben. Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Mann zumindest eine Mitschuld, da er ihrer Auffassung nach eine bessere Sicht auf den Bereich vor dem Fahrzeug hätte haben können.<BR /><BR />Rechtsanwalt Marco Mayr, der den Lenker vertritt, bestreitet dies und will auf Freispruch plädieren: Laut Parteigutachter habe der Lenker nämlich gar keine Möglichkeit gehabt, der Radfahrerin rechtzeitig auszuweichen. Die Ampelphase habe nur sechs Sekunden gedauert, die Radfahrerin könnte zudem die Fußgängerampel mit jener für Radfahrer verwechselt haben, mutmaßt die Verteidigung.