Warum ein Richter nun entschieden hat, dass die Angehörigen dennoch eine Entschädigung bekommen sollen. <BR /><BR />Die beiden Personen, die bei einem Unfall im November 2016 in Atzwang tödlich mit ihrem Ford Fiesta verunglückten, könnten noch leben, hätte die Gemeinde Völs am Schlern den Straßenabschnitt etwa mit einer Leitplanke gesichert. Zu diesem Schluss ist Richter Giulio Scaramuzzino im Zivilprozess gekommen. Die Angehörigen bekommen damit eine Entschädigung. <h3> 23-Jähriger und 28-Jährige starben beim Unfall</h3>Zur Erinnerung: Nach einem betrieblichen gemeinsamen Abendessen in Südtirol war die Belegschaft einer Trentiner Firma in 3 Autos auf dem Heimweg gewesen. Kurz vor der Holzbrücke vor Atzwang war eines der Autos in den Bach gestürzt, die beiden Insassen – Alessandro Conti (23; aus Cavalese) und Giulia Valentini (28; aus Baselga di Piné) – überlebten den Unfall nicht. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/todesfalle-eisack-kollegen-retteten-verunglueckte-aus-wagen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">2 weitere Personen konnten gerettet werden.</a><BR /><BR />Einen Strafprozess hatte es damals nicht gegeben, U-Richter Walter Pelino hatte das Ermittlungsverfahren 2019 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ausschlaggebend war damals ein <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tod-an-holzbruecke-buergermeister-erleichtert-ueber-gutachten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Amtsgutachten</a> gewesen, das die Verantwortlichen für die Sicherheit der Straße – Bürgermeister Othmar Stampfer, den Techniker Heinz Tschugguel und den Obmann der Weginteressentschaft, Christian Mair – entlastete. <h3>Abschnitt „eine echte Falle“ </h3>Nach Einstellung des Verfahrens gab es keine strafrechtlichen Konsequenzen. Doch die Angehörigen von Giulia Valentini haben einen Zivilprozess angestrengt. Und in diesem kam Richter Scaramuzzino zu einer anderen Einschätzung. Besagter Straßenabschnitt sei nicht nur ein gefährlicher, es handle sich vielmehr um eine echte Falle, die darüber hinaus der Gemeinde Völs am Schlern durchaus bekannt gewesen sei. Das Urteil sieht daher eine Entschädigung für die Mutter der Toten von 280.000 Euro (aufgrund des engen Verhältnisses von Mutter und Tochter) sowie für Vater und Bruder von jeweils 170.000 Euro vor.