Die Bozner Staatsanwaltschaft ermittelt zum Verdacht der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“). Helmut Beham war am 19. Juni des Vorjahres gegen 16 Uhr auf seinem E-Bike unterwegs ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/nach-toedlichem-unfall-in-bozen-ermittlungen-gegen-carabinieri-beamten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr dazu lesen Sie hier</a>). Kurz vor der Kreuzung der Drususstraße mit der Florenzstraße kam es zu der fatalen Kollision mit einem Streifenwagen der Carabinieri, der von einer Beamtin gelenkt wurde. Beham kam zu Sturz. Er wurde sofort ins Bozner Spital eingeliefert, erlag jedoch tags darauf seinen Verletzungen. <BR /><BR />Auf Antrag der Staatsanwaltschaft leitete U-Richter Emilio Schönsberg ein Beweissicherungsverfahren ein und ernannte den Veroneser Ingenieur Luigi Cipriani zum Amtssachverständigen. Nun hat er sein Gutachten hinterlegt. <h3> Carabinieri-Streife soll zu schnell unterwegs gewesen sein</h3>Der Unfall hatte sich in einer 40-km/h-Zone ereignet. Wie am gestrigen Donnerstag durchsickerte, soll Cipriani festgestellt haben, dass die Carabinieri-Streife mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h unterwegs gewesen sei. Auch sei der Wagen auf der Vorzugsspur für Busse und Taxis gefahren. Diese könne von Dienstfahrzeugen der Ordnungshüter zwar genutzt werden, aber nur im Einsatz. Im gegenständlichen Fall sollen Sirene und Blaulicht aber nicht eingeschaltet gewesen sein. <BR /><BR /> Der Gutachter hat auch den Bremsweg des Streifenwagens analysiert und soll zum Schluss gekommen sein, dass die Bremsung nicht entschieden genug gewesen sei. Bei geringerer Geschwindigkeit bzw. bei einer beherzteren Bremsung hätte der Unfall wahrscheinlich vermieden werden können, soll der Experte festgestellt haben.<h3> Kein Radweg zwischen Brücke und Sorrentostraße </h3>Unklar blieb offenbar, ob Beham seinerseits auf den Streifenwagen geachtet hat. Auf den Videoaufnahmen der Verkehrskameras soll zwar nicht zu sehen sein, ob der Radler den Kopf gedreht hat. Das E-Bike hatte jedoch Rückspiegel, in die Beham schauen konnte, und er hatte ordnungsgemäß den Arm ausgestreckt, um sein Manöver anzuzeigen. Nun muss der Staatsanwalt das Gutachten auswerten und prüfen, ob – und falls ja – welche Verantwortlichkeiten daraus hervorgehen.<BR /><BR /> „Leider ist das gemeinsame Befahren der Drususstraße von Fahrrädern und anderen Kraftfahrzeugen weiterhin ein großes Problem“, sagt Bartolomeo Senette von „Essebi risarcimenti“, der die Familie des Unfallopfers vertritt. Obwohl die Drususstraße eine Hauptverkehrsader von Bozen sei, gebe es zwischen der Brücke und der Sorrentostraße keinen Radweg. „Eine Situation, die sicherlich zu dem Unfall beigetragen hat, dessen Opfer Herr Beham wurde.“