Laut Staatsanwalt Markus Mayr hat die Lehrerin nicht fahrlässig gehandelt. Die Siebenjährige war gegen 10.35 Uhr im Schulhof beim Laufen mit einer anderen Schülerin zusammengestoßen. Danach soll sich das Mädchen zwei Mal übergeben haben. Um 10.59 Uhr verständigte die Klassenlehrerin, gegen die wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt wurde, die Eltern. Der Vater holte das Mädchen heim. Er erklärte, man habe ihm gesagt, seiner Tochter sei übel, vom Unfall habe er nichts gewusst. Als es dem Mädchen schlechter ging, brachten es die Eltern ins Spital, wo es trotz eines Eingriffs verstarb.Staatsanwalt Markus Mayr hat jetzt die Einstellung der Ermittlung gegen die Lehrerin, die von den Rechtsanwälten Alberto Valenti und Nicola Nettis vertreten wurde, beantragt. Zwar hätte eine schnellere Einlieferung ins Spital lebensrettend sein können; die Lehrerin habe sich aber nach dem Aufprall sofort um das Kind gekümmert. Da das Kind öfter Magenbeschwerden gehabt habe, sei ihr Erbrechen möglicherweise darauf zurückgeführt worden. Auch sei es dem Mädchen danach besser gegangen, sodass die möglichen Folgen des Unfalls für einen medizinischen Laien nicht vorhersehbar gewesen seien. Die Eltern haben als Nebenkläger Einspruch erhoben. Sie werfen der Lehrerin Nachlässigkeit vor. Jetzt entscheidet der Untersuchungsrichter.rc