In dieser erklärt der Richter, wieso der tödliche Verkehrsunfall im Dezember 2011 in der Bozner Rovigostraße als Mord eingestuft wurde.Zum verhängnisvollen Unfall war es am 2. Dezember 2011 gekommen. Auf der Flucht vor der Polizei hatte der damals 29-jährige Maharzi den Fußgänger Guglielmo Andriolo (74) mit seinem Mercedes SUV, ohne zu bremsen, erfasst.Andriolo verstarb noch am Unfallort.Ein Jahr später das Urteil: Zwölf Jahre HaftAm 7. Dezember wurde Hafid El Maharzi zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zudem soll er an Andriolos Frau und Kinder insgesamt über 700.000 Euro bezahlen, genauso muss er für die Prozessspesen aufkommen.Darüber hinaus wurde ihm der Führerschein entzogen und er muss nach seiner Freilassung Italien unverzüglich verlassen.Nichtigkeit der Gründe, Hartnäckigkeit der FluchtDas Strafmaß sei zum einen von der Schwere der Tat, zum anderen von den psychologischen Umständen des Angeklagten gekennzeichnet, heißt es in der Urteilsbegründung, die nun vorliegt.Zwei Elemente seien dabei besonders eklatant: erstens die Nichtigkeit der Gründe, die zu Maharzis Verhalten geführt haben.Der gebürtige Marokkaner habe sich der Verkehrskontrolle entziehen wollen, um nicht zum wiederholten Male den Führerschein zu verlieren, heißt es in der Begründung. Der 30-Jährige hatte sich betrunken mit einem Alkoholspiegel von über zwei Promille ans Steuer gesetzt.Zweitens die Hartnäckigkeit mit der Maharzi die Flucht fortgesetzt haben soll.„Risiko eines tödlichen Zwischenfalls in Kauf genommen“Der 30-Jährige soll sich nicht nur dem Stopp der Verkehrspolizisten widersetzt haben, sondern sich zudem weder um die Unversehrtheit der Beamten noch anderer Personen gekümmert haben, heißt es in der Begründung.Die Verteidigung hatte gefordert, dass die Anklage auf fahrlässige Tötung herabgestuft werde. Doch Richter Walter Pelino beharrte auf Mord: Maharzi habe nicht gebremst, obwohl er die Zeit dazu gehabt hätte, heißt es in der Begründung.Damit habe er das Risiko eines tödlichen Zwischenfalls in Kauf genommen.„Jeder hätte Opfer sein können“Maharzi soll Personen nicht mehr als menschliche Wesen wahrgenommen haben, sondern lediglich als Hindernisse.Jeder hätte Opfer des Mannes werden können, so Richter Pelino. „Um den Ordnungshütern zu entgehen, war er zu allem bereit.“„Gefährlich für die Gemeinschaft“Diese Aggressivität, die Missachtung der Gesetze und die Verachtung des Lebens anderer machten – so steht es in der Urteilsbegründung – aus dem Marokkaner einen Menschen, der für die Gemeinschaft gefährlich sei.Zudem hätten die psychologischen Gutachten ergeben, dass El Maharzi an einer Borderline-Störung leide. Dies habe sich sowohl auf das Strafmaß als auch auf die Verwahrung El Maharzis ausgewirkt, schreibt der Richter in seiner Urteilsbegründung.stol