Ermittelt wurde wegen der Vorwürfe des fahrlässigen Auslösens eines Zugunglücks, der fahrlässigen Tötung und der schweren fahrlässigen Körperverletzung. Auf der Anklagebank am Bozner Landesgericht landeten zwei Vertreter der Firma G.C.F. (Rom), die den Bauauftrag ausgeführt hatte, und fünf Vertreter des Schienenbetreibers RFI. Für zwei weitere Personen hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Rahmen der Vorverhandlung den Freispruch beantragt, Richter Emilio Schönsberg gab dem Antrag statt. <BR /><BR />Zu dem Unglück war es in der Nacht vom 25. auf den 26. April 2017 gekommen. Ein Bauzug mit Sanierungsmaschine war ungebremst in eine Baustelle nahe des Brixner Spitals gerast. Der Arbeiter Salvatore Verrolla (42) wurde vom Bagger geschleudert und starb an der Unfallstelle, Achille De Lisa (52) wurde in seinem Schweißgerät erdrückt. <BR /><BR />Im Vorfeld des Unglücks hätten Zusammenarbeit und Koordination beim Umsetzen von Vorbeuge- und Risikoschutzmaßnahmen gefehlt, mutmaßte die Staatsanwaltschaft in ihrem Anklagesatz. Sie berief sich dabei auf das technische Gutachten, das von den Uni-Professoren Fabrizio D’Errico (Mailand) und Roberto Lucani (Florenz) erstellt worden war. Diesem zufolge seien Sicherheitsnormen missachtet worden, beispielsweise sei nach der Teilung des Zuges auf abschüssiger Strecke keine Bremsprobe mehr durchgeführt worden. <BR /><BR />Im Laufe des Verfahrens haben vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) dann auch die Parteiengutachter ihre Expertisen dargelegt. Und diese scheinen offenbar – zusammen mit den Zeugenaussagen und den entlastenden Argumenten, die die Verteidiger vorgebracht hatten – die Auffassung der Anklagebehörde zu möglichen Verantwortlichkeiten geändert zu haben. Gestern beantragte Staatsanwältin Federica Iovene den Freispruch für alle Angeklagten. <BR /><BR />Eine nicht durchgeführte Bremsprobe könne weder den Vertretern des Schienenbetreibers, noch jenen der Baufirma angelastet werden. Deshalb liege für die sieben Angeklagten der Straftabestand nicht vor. Eine vertiefende Ermittlung nach einem mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter sei nicht mehr möglich, da die Straftat inzwischen verjährt sei. Nebenkläger gibt es übrigens keine: Die Hinterbliebenen der Todesopfer bzw. die Verletzten wurden inzwischen entschädigt.