Um Klarheit zu schaffen, soll jetzt die Autopsie an den Frühchen im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchgeführt werden. Im Verdacht, für die Infektionen verantwortlich zu sein, steht der Erreger „Serratia marcescens“. Dieser soll nur in dem Raum, in dem u.a. die Milchpumpen gereinigt werden, nachgewiesen worden sein, und zwar im Aufsatz eines Spülmitteldispensers. Der Sanitätsbetrieb hatte damals sofort reagiert und das besagte Produkt in allen sieben Krankenhäusern zurückgerufen. <BR /><BR />Wie und wann das Bakterium, das durch direkten Kontakt übertragen wird, eingeschleppt wurde, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachterkollegium mit einer Expertise betraut: einen Rechtsmediziner, einen Neonatologen und einen Fachmann für Infektionskrankheiten. Seit einigen Tagen liegt ihr knapp 100 Seiten umfassendes Gutachten vor. <h3> Verdacht auf fahrlässige Tötung im medizinischen Bereich</h3>Wie durchsickerte, sollen die Experten ins Feld führen, dass es in der Abteilung im Jahr 2025 weitere Infektionen mit dem Bakterium gegeben habe – glücklicherweise ohne tragischen Verlauf. Insofern sei fraglich, ob genug getan worden sei, um den Infektionsherd zu finden, zu neutralisieren und Ansteckungen zu verhindern. <BR /><BR /> Der Verdacht gegen sechs Mediziner und zwei Krankenpfleger lautet auf fahrlässige Tötung im medizinischen Bereich (Art. 589, 590 sexies StGB). Gestern hätte die Autopsie an den beiden Frühchen stattfinden sollen, doch die Verteidiger der acht Personen, gegen die ermittelt wird, haben Vorbehalt angemeldet: Angesichts der komplexen Sachlage wollen sie, dass die Untersuchung im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchgeführt wird. Das gäbe sowohl ihnen als auch den Hinterbliebenen die Möglichkeit, Parteiengutachter zu ernennen, die an der Autopsie teilnehmen können.<h3> Frage nach Hygiene-Protokolle soll geklärt werden</h3>Die Verteidiger haben nun zehn Tage Zeit, um das Beweissicherungsverfahren offiziell zu beantragen. Am 16. März wird dann ein U-Richter entscheiden, ob er dem Antrag stattgibt und einen oder – wie es die Anklagebehörde getan hat – gleich mehrere Amtssachverständige einsetzt, um alle Aspekte des tragischen Falles zu beleuchten. <BR /><BR />Neben der Klärung der Todesursache und der detaillierten Rekonstruktion des Infektionsverlaufes soll auch geprüft werden, wie hoch die Überlebenschance der Frühchen gewesen wäre, wenn sie nicht mit dem Erreger in Kontakt gekommen wären. Frühchen, die vor der 34. Schwangerschaftswoche geboren werden, gelten als „sehr“ oder „extrem“ frühgeboren und benötigen meist intensivmedizinische Betreuung. Wie berichtet, war eines der Frühchen in der 23., das andere in der 27. Schwangerschaftswoche.<BR /><BR />Ein weiterer Schwerpunkt dürfte die Beantwortung der Frage sein, inwieweit alle Hygiene-Protokolle eingehalten wurden. Der Amtssachverständige könnte zu anderen Schlüssen kommen als die drei Gutachter der Staatsanwaltschaft. Nach der Vertagung der Autopsie ist derzeit jedenfalls nicht abschätzbar, wann die beiden Leichname freigegeben werden können. Die Hoffnung der Hinterbliebenen, die Frühchen endlich zu Grabe tragen zu können, ist damit vorerst geplatzt.