Ursprünglich sollte die Autopsie bereits im März stattfinden, doch sie wurde vertagt: Schließlich hatten die Verteidiger der acht Personen im Ermittlungsregister wegen der komplexen Sachlage die Durchführung der Untersuchung im Rahmen eines Beweismittelverfahrens angeregt. Sowohl die Verdächtigen als auch die Hinterbliebenen erhalten dadurch die Möglichkeit, eigene Parteiengutachter zu ernennen, die an der Autopsie teilnehmen können.<h3> </h3>Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Erreger „Serratia marcescens“, der im August 2025 für jene Infektionen verantwortlich gewesen sein soll, an denen zwei Frühchen starben (wir haben berichtet). Nach bisherigen Erkenntnissen soll das Bakterium auf dem Aufsatz eines Spülmitteldispensers nachgewiesen worden sein, der zur Reinigung von Milchpumpen in der Neonatologie verwendet wurde. In der Folge sind sechs Mediziner und zwei Krankenpfleger ins Visier der Ermittler geraten. Im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung im medizinischen Bereich (Art. 589, 590 sexies StGB). <BR /><BR />Ob auf der Neugeborenen-Intensivstation alle Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, um die fragilen Patienten zu schützen, und wie das Bakterium überhaupt in die Station gelangte, soll im Zuge der Ermittlungen nicht zuletzt auch den Hinterbliebenen endgültige Klarheit bringen.