Der Trienter U-Richter Enrico Borrelli hat dem Einspruch der Eltern des 24-Jährigen gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Diese muss nun weiter ermitteln. <BR /><BR />Wie berichtet, war Luciettis Leichnam am 31. Oktober 2022 unweit von seinem Elternhaus in den Wäldern von Celledizzo entdeckt worden. Todesursache war eine Schusswunde in den Hinterkopf. Wie die Autopsie ergab, befand sich Lucietti liegend im Ansitz, als er getroffen wurde. Die Todeskugel war aus mindestens einem halben Meter Entfernung abgeschossen worden.<BR /><BR />Lucietti war an jenem Morgen allein auf die Jagd gegangen. Gefunden hatte ihn ein anderer Jäger (59). Dieser war von den Ermittlern befragt worden und in der Folge vom Schmauchspurentest, mit dem Nitrat- und Nitritspuren nach dem Abfeuern einer Schusswaffe an den Händen des Schützen festgestellt werden können, entlastet worden. Noch ehe dies bekannt wurde, hatte der 59-Jährige jedoch Suizid begangen. Er hinterließ einen Zettel, auf dem stand: „Gebt mir nicht Schuld an etwas, an dem ich keine Schuld habe“.<BR /><BR />Das ballistische Gutachten hatte in der Folge ergeben, dass Lucietti mit Munition vom Kaliber .270 getötet worden war. Die Todeskugel hatte sich beim Aufprall auf den Körper stark verformt, was eine Untersuchung schwierig machte. Es scheint aber, als sei die Kugel mit der Munition, die der 59-jährige Jäger verwendet hatte, kompatibel. Allerdings benutzten mindestens 20 weitere Jäger in der fraglichen Gegend dieselbe Munition. Sie wurden alle angehört, Spuren vom Tatort wurden ausgewertet, Bekannte und Verwandte beider Todesopfer wurden befragt, doch keiner der gesammelten Hinweise führte zum Durchbruch bei den Erhebungen. Deshalb beantragte die Trienter Staatsanwaltschaft schließlich, das Ermittlungsverfahren einzustellen. <BR /><BR />Für Massimiliano Luciettis Eltern Roberto und Mirta Lucietti kam diese Option aber nicht in Frage. „Wir wollen wissen, wer unseren Sohn getötet hat“, betonten sie und legten Einspruch gegen den Archivierungsantrag ein. Die Eltern wollen eine Reihe von Ungereimtheiten abgeklärt haben. Sie beanstanden beispielsweise, dass der Schmauchspurentest erst 8 Stunden nach dem Tod ihres Sohnes durchgeführt worden sei, während dies in der Regel 3 bis 4 Stunden danach gemacht werde. <BR /><BR />U-Richter Borrelli hat die Bedenken der Hinterbliebenen offenbar sehr ernst genommen. Er ordnete jetzt an, dass die Fallakte an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt wird, damit diese die Erhebungen vertiefen kann. Welche Ansatzpunkte die Fahnder dabei verfolgen werden, wird sich zeigen. Bis auf Weiteres wird wegen Mordverdacht ermittelt.