Der damals erst 17-jährigen Mutter des Säuglings wird die Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen, vier weiteren Familienangehörigen Beteiligung an einem Mord, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf APA-Anfrage.<BR /><BR />Die Familienangehörigen sollen unter anderem als Aufpasser fungiert und geholfen haben, Spuren am Tatort zu beseitigen. Sie werden, anders als die 17-Jährige, wegen Beteiligung an einem Mord angeklagt, weil der Paragraph 79 des Strafgesetzbuches - Tötung eines Kindes bei der Geburt - nur bei der Kindsmutter zur Anwendung kommen kann, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Bei den Familienmitgliedern handelt es sich laut einem „Kurier“-Bericht um die Mutter, die Schwester, den Bruder und den Schwager der 17-Jährigen.