Weil das Land aber mitgeteilt habe, dass man eine Gesetzesvorlage vorbereiten wolle, „haben wir das Thema derzeit ruhen lassen. Aber uns ist sehr recht, wenn eine Lösung gefunden wird und diese touristischen Flüge eingeschränkt bis verboten werden“, sagt Dominik Oberstaller. Denn in vielen Südtiroler Gemeinden seien „diese touristischen Helikopterflüge rund um die Uhr ein Dorn im Auge und mit Lärm für die Bevölkerung verbunden – das damit verbundene Umweltthema dürfte auch bekannt sein“, sagt der Präsident des Rates der Gemeinden.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/resorts-andreus-in-passeier-anreise-im-heli-sorgt-fuer-wirbel" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, sorgte die Bekanntgabe des Passeirer 5-Sterne-Resorts Andreus in den sozialen Medien, wonach man „ab sofort mit dem Helikopter direkt an unserem eigenen Heliport am Hotel landen“ kann, für mächtig Wirbel.<BR /><BR />Rudi Benedikter, Grünen-Gemeinderat in Bozen, hat „die Stellungnahme des Martiner Bürgermeisters Dominik Alber und die von Landeshauptmann Arno Kompatscher mit Interesse gelesen“. Wie Kompatscher auch sieht Anwalt Benedikter in der jüngsten Autonomie-Reform „neue autonomierechtliche Möglichkeiten zur Eindämmung privater Hubschrauberflüge“. Zumal nicht nur das Passeier, sondern weitere Südtiroler Gemeinden wie Ritten, Eppan und Jenesien betroffen seien.<BR /><BR />„Mit den neuen Kompetenzen kann das Land gegen die Plage der privaten Hubschrauberflüge direkt eingreifen“, meint Rudi Benedikter und listet eine Reihe von Angriffspunkten auf. „Das Land kann die EU-Richtlinie von 2002 zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm direkt umsetzen. Luftverkehr ist als Umgebungslärm klassifiziert“, so Benedikter in seiner Expertise. Das Land könne strategische Lärmkarten und entsprechende Aktionspläne ausarbeiten „zum Schutz von ruhigen Gebieten auf dem Land“.<BR /><BR />Und nach der jüngsten Autonomiereform sei laut Benedikter „die Standortbestimmung von Hubschrauberlandeplätzen auf Landesgebiet nicht mehr gesamtstaatlichen Normen oder den Regeln der Luftfahrtbehörde ENAC untergeordnet. Die ENAC-Regeln gelten weiter eben nur für jene ,Heliports‘ oder Landeplätze für Leichtflugzeuge, die vom Land ausdrücklich festgelegt werden“, sagt Benedikter.