Magdalena Kaiser, ein Mädchen aus Österreich, ertrank – wie berichtet – am Samstag im Swimmingpool des Hotels Continental in Milano Marittima an der italienischen Adriaküste in der Region Emilia-Romagna. Sie wäre am 20. Oktober vier Jahre alt geworden.<h3> Tor zum Pool offen – Becken eigentlich für Gäste noch zu</h3>Das kleine Mädchen befand sich mit seinen Eltern und seinen beiden älteren Schwestern im Urlaub. Die Tragödie ereignete sich am frühen Nachmittag, zu einem Zeitpunkt, als der Bademeisterdienst des Hotels offenbar noch nicht im Einsatz war. Einer der zentralen Punkte der Ermittlungen betrifft gerade die Zugänglichkeit des Bereichs: Nach der ersten Rekonstruktion sollen die Tore zum Schwimmbecken offen geblieben sein, obwohl das Becken in diesem Zeitraum für die Hotelgäste nicht genutzt werden durfte.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1338063_image" /></div> <BR /><BR />Entdeckt wurde das Mädchen von zwei Buben, die am Hotel vorbeigingen. Sie sahen den offenen Eingang und näherten sich dem Schwimmbecken. Als sie bemerkten, dass etwas auf der Wasseroberfläche trieb, sollen sie zunächst nicht erkannt haben, dass es sich um einen Menschen handelte.<BR /><h3> „Ich dachte, es sei eine Puppe“</h3>„Ich dachte, es sei eine Puppe“, soll einer der beiden später den Ermittlern erzählt haben. Die Schreie der Jungen machten die im Hotel anwesenden Personen aufmerksam. Ein Arzt, der sich in einem der Zimmer aufhielt, eilte nach unten und erreichte den Beckenrand. Das Mädchen war bereits bewusstlos und zeigte keine Lebenszeichen mehr.<BR /><BR />Kurz darauf trafen die Rettungskräfte des Notfalldienstes 118 ein. Sie begannen sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen und setzten diese auch während des Transports im Rettungswagen fort. Das Herz des Kindes soll gegen 14 Uhr aufgehört haben zu schlagen. Etwa zwei Stunden später wurde im Krankenhaus Maurizio Bufalini in Cesena trotz der wiederholten Bemühungen des medizinischen Personals der Tod festgestellt.<BR /><h3> Magdalena war mindestens sieben Minuten im Wasser</h3>Einen entscheidenden Beitrag zur Rekonstruktion des Geschehens könnten die Überwachungskameras des Hotels leisten. Die Aufnahmen sollen zeigen, wie Magdalena sich in Richtung des Schwimmbeckens bewegt, bevor sie einen Bereich erreicht, der nicht von den Kameras erfasst wird. Durch den Vergleich der Zeitstempel der Aufzeichnungen mit dem Zeitpunkt ihres Auffindens sollen die Ermittler berechnet haben, dass das Mädchen etwa sieben bis acht Minuten im Wasser gewesen ist.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1338066_image" /></div> <BR /><BR />Die Untersuchungen sollen außerdem klären, auf welche Weise das Kind in das Becken gelangte und ob es gestürzt, ausgerutscht oder andere Umstände eingetreten waren, die es daran hinderten, wieder aus dem Wasser zu gelangen.<h3> Die Rolle des Vaters</h3>Kurz vor dem Unglück befand sich Magdalena gemeinsam mit ihrem Vater in dem Bereich zwischen dem Spielplatz und dem Schwimmbecken. Der Mann, ein Stammgast des Hotels, soll sich kurz entfernt haben, möglicherweise um auf das Zimmer zu gehen und etwas zu holen. Dabei soll er seine Tochter gebeten haben, in der Nähe des Spielbereichs auf ihn zu warten.<BR /><BR />Die Mutter und die beiden anderen Mädchen befanden sich dagegen im Obergeschoss. Als der Vater in den Bereich des Schwimmbeckens zurückkehrte, waren die Rettungsmaßnahmen bereits im Gange. Die Position der Familienangehörigen und die Zeitspanne zwischen der Abwesenheit des Vaters und dem Sturz ins Wasser sollen anhand von Zeugenaussagen und den verfügbaren Aufzeichnungen rekonstruiert werden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1338069_image" /></div> <BR /><BR />Die Ermittler prüfen außerdem, welche Vorschriften das Hotel während der Unterbrechung des Bademeisterdienstes vorgesehen hatte. Das Fehlen eines Bademeisters allein erklärt nämlich noch nicht den gesamten Ablauf des Geschehens: Es muss geklärt werden, ob der Zugang zum Schwimmbecken hätte verhindert werden müssen und ob die vorgesehenen Sicherungseinrichtungen ordnungsgemäß verschlossen und funktionsfähig waren.<h3> Autopsie soll durchgeführt werden</h3>Am Hotel waren die Carabinieri, Beamte der Ermittlungsabteilung von Ravenna sowie die Staatsanwältin Angela Scorza im Einsatz. Sie leitete einen mehr als zweistündigen Ortstermin. Das Schwimmbecken wurde beschlagnahmt, um alle erforderlichen technischen Untersuchungen durchführen zu können.<BR /><BR />Mehrere Zeugen wurden bereits vernommen. Die Überprüfungen werden sich auf die Öffnungszeiten des Schwimmbeckens, die Organisation des Rettungsdienstes, den Zustand der Tore sowie auf mögliche Protokolle beziehen, die verhindern sollten, dass Kinder ohne Begleitung Zugang zum Becken erhalten.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1338072_image" /></div> <BR /><BR />Die Obduktion des Leichnams von Magdalena Kaiser ist für den Beginn dieser Woche vorgesehen. Die Untersuchung soll die Todesursache bestätigen und weitere Hinweise auf den Zeitpunkt und Ablauf des Ertrinkens liefern.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft von Ravenna führt die Ermittlungen fort, um mögliche Verantwortlichkeiten zu klären. Im Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung könnten – als notwendiger formeller Schritt, um die Beteiligung an den Ermittlungen und Gutachten zu ermöglichen – der Vater des Kindes sowie einige Verantwortliche des Hotels als Beschuldigte eingetragen werden. Eine solche Eintragung würde jedoch keine Feststellung von Schuld bedeuten, sondern lediglich einen Verfahrensschritt im Rahmen der Ermittlungen darstellen.