Der Beschuldigte hat jetzt die Möglichkeit, Gegendarstellungen einzureichen und seine Aussagen zum Unfallhergang zu machen.<BR /><BR /><BR /> Unmittelbar nach dem schrecklichen Unfall von Luttach, der im Jänner vor 2 Jahren 7 Menschenleben gefordert hat, hatte sich Stefan Lechner außer Stande gesehen, ein längeres Verhör durchzustehen. Jetzt könnte er im Vorfeld der Vorverhandlung eine Aussage machen.<BR /><BR />Innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Ermittlungs-Abschlussberichtes hat ein Beschuldigter die Möglichkeit, Gegendarstellungen einzureichen und dem Staatsanwalt Rede und Antwort zu stehen. Noch hat die Verteidigung keinen entsprechenden Antrag gestellt; die Option, dass sich Stefan Lechner bald einer Anhörung unterziehen könnte, soll derzeit aber erwogen werden.<h3> Aufenthalt im Kloster</h3> Dabei könnte Lechner nicht nur zum Unfallhergang aussagen, er könnte auch über das Danach sprechen – über seinen Aufenthalt im Kloster Neustift seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Er soll sich mit großem Einsatz in den Klosteralltag einbringen. <BR /><BR />Nach Ablauf der 20-Tagesfrist steht die Anklageerhebung an, über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet der Vorverhandlungsrichter. Die Verteidigung hat aber auch noch die Möglichkeit, ein verkürztes Verfahren zu beantragen. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte der Unfall in der Nacht auf den 5. Jänner 2020 7 Todesopfer und 7 schwer Verletzte gefordert. Lechner, dessen Audi TT eine Gruppe Fußgänger erfasst hatte, wird fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr vorgeworfen.<BR />