7 junge Menschen tot, 10 weitere zum Teil schwer verletzt: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tragoedie-von-luttach-bei-den-toten-handelt-es-sich-um-3-frauen-und-3-maenner" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Die Tragödie von Luttach vom 5. Jänner 2020 wird heute wieder am Landesgericht Bozen aufgearbeitet.</a> Die Gutachter sollen dabei die Frage klären, wie viel Schuld den Unfallfahrer Stefan Lechner trifft oder ob auch andere Faktoren zum schrecklichen Unglück beitrugen. <BR /><BR /><i><BR /><BR />von Roberta Costiuc</i><BR /><BR /><BR />Am Bozner Landesgericht geht heute das Beweissicherungsverfahren zum schrecklichen Unfall von Luttach vor einem Jahr in die Endphase. <BR />Dem Unfall-Lenker Stefan Lechner werden bekanntlich fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) vorgeworfen – vorerst mit 3 Erschwernisgründen: Alkohol am Steuer (1,97 Promille), Missachtung der Pflicht, in unmittelbarer Nähe von Zebrastreifen zu verlangsamen, und überhöhte Geschwindigkeit. <BR /><BR />Dieser Vorwurf könnte aber – falls die Staatsanwaltschaft der Erkenntnis des Amtssachverständigen Luigi Cipriani folgt – kippen: Den Berechnungen zufolge soll Lechner in der 50 km/h-Zone mit 90 km/h unterwegs gewesen sein – zwar viel schneller als erlaubt, aber erst ab dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit kann diese erschwerend vorgehalten werden. <BR /><BR /><b>Scheinwerfer und Sichtverhältnisse</b><BR /><BR />Gegenstand der Diskussion zwischen den Gutachtern ist auch, welchen Einfluss der Lichtkegel über dem Zebrastreifen sowie die Scheinwerfer des Shuttlebusses, aus dem die Urlauber gestiegen waren, auf die Sichtverhältnisse hatten.<BR /><BR />Zentraler Punkt dürfte aber sein, wo und wie die späteren Unfallopfer überquert haben: alle auf dem Zebrastreifen oder einige daneben, parallel dazu oder quer über die Straße? Im Gänsemarsch oder im Pulk? Gut sichtbar unter dem Lichtkegel oder teilweise im Schatten? <BR />Die Gutachter sind über den Unfallhergang teils sehr unterschiedlicher Meinung. <BR /><BR /><b>Lenker bleibt vorerst im Kloster</b><BR /><BR />Ob das Beweissicherungsverfahren heute abgeschlossen werden kann, war vorerst unklar. U-Richter Emilio Schönsberg könnte auch vertiefende Untersuchungen verfügen. Erst in der Folge muss die Staatsanwaltschaft abwägen, ob sie mögliche Mitverantwortlichkeiten als gegeben ansieht und wie es für Stefan Lechner weitergeht.<BR /><BR />Wie berichtet, war Lechner im Kloster Neustift unter Hausarrest gestellt worden. Auch nach Ablauf der Sicherungsmaßnahme ist er dort geblieben – an einem Ort, wo er die Therapie fortsetzen kann, die ihm helfen soll, das Geschehene zu verarbeiten. Lechner hat inzwischen einen Arbeitsvertrag im Kloster bekommen. Dem Vernehmen nach hilft Lechner den Ordensmännern, macht sich in der Bibliothek und im Garten nützlich. <BR /><BR /><BR />