Die Verteidigung von Stefan Lechner hatte argumentiert, dass ein anderer Fahrer einen Teil der Schuld an der Tragödie haben könnte. Das Gericht lehnte die aber ab. Hier sind die Gründe:<BR /><BR />Entgegen der Argumentation der Verteidigung trifft den Buslenker keine Mitschuld. Aber: Hätten die Opfer die Straße geordnet überquert, wären die Folgen für die Opfer laut Urteilsbegründung im verkürzten Verfahren womöglich weniger schwerwiegend gewesen. <BR /><BR />Weil er sich mit über 1,5 Promille ans Steuer seines Audi TT gesetzt und auf dem Abschnitt, auf dem er in die Menschenmenge gerast war, die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschritten hatte, hat sich Stefan Lechner der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr (Art. 589bis StGB) laut Urteil schuldig gemacht – auf allgemein mildernde Umstände hat Lechner laut Urteil kein Anrecht. <h3> Den Unfalllenker geblendet?</h3> Die Verteidigung hatte im Zuge des Verfahrens ins Feld geführt, dass der Buslenker mit der Betätigung der Fernlichter – mit der er Lechner davor warnen wollte, dass Personen gerade die Straße überquerten – den Unfalllenker geblendet hätte. <BR /><BR />Das Gericht sieht aber keine Mitschuld beim Buslenker – im Gegenteil, heißt es in der nun vorliegenden Urteilsbegründung. Laut einem Urteil des Kassationsgerichts könnte jenen Lenker, der das gefährliche Fahrverhalten eines anderen Fahrers bemerkt und Letztgenannten (etwa mittels Fernlichtsignal) dennoch nicht warnt, eine Mitschuld treffen. Und zwar im Falle, dass der nicht gewarnte Lenker einen Unfall mit Todesfolge verursacht. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1039638_image" /></div> <BR />Allein der Umstand, dass die Opfer die Straße laut den Amtsgutachtern an 2 unterschiedlichen Stellen überquert hatten, wirkte sich mildernd aus. Wären sie geordnet über die Straße gegangen, hätte der Zusammenprall weniger schwerwiegende Folgen haben können (vgl. Art. 589bis StGB Abs. 7), heißt es in der Urteilsbegründung von Richter Ivan Perathoner.<BR /><BR />Unter Berücksichtigung dieser Umstände entschied sich das Gericht für ein Strafmaß über 10 Jahre und 6 Monate, das wegen des verkürzten Verfahrens um ein Drittel auf 7 Jahre reduziert wurde. Darüber hinaus muss der Schuldige die Prozesskosten der Nebenkläger tragen und Schadenersatz zahlen. <BR /><BR /> Frank Benecke, der Vater des 22-jährigen Unfallopfers Janine, hatte am 1. März nach dem Urteilsspruch mit Tränen in den Augen Stellung genommen. <a href="https://www.stol.it/video/media/unfall-luttach-er-haette-es-verhindern-koennen-sagt-vater-eines-opfers" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier das Video.</a>