Der Kläger geht von einer Teilschuld des Busfahrers von 30 Prozent aus und fordert 3,7 Millionen Euro Schadenersatz. <BR /><BR />Mitte März findet die Vorverhandlung zum Verkehrsunfall von Luttach statt. Die Bozner Staatsanwaltschaft wirft Stefan Lechner vor, den Verkehrsunfall vom 5. Jänner 2020 verursacht zu haben, bei dem 7 junge Menschen ihr Leben verloren und weitere 7 teils schwer verletzt wurden. Lechner hatte die Gruppe von Fußgängern mit seinem Audi TT erfasst, als sie die Straße überquerten, nachdem sie aus dem Bus gestiegen waren. <BR /><BR />Der Rechtsanwalt der Mailänder Kanzlei Maurizio Hazan, Filippo Martini, Marco Rodolfi, die die Versicherung vertritt, betonte, dass das Verschulden am Unfall allein Stefan Lechner anzulasten sei und wies jegliche Verantwortung seines Mandanten zurück. Busfahrer und Busunternehmen haben sich nicht ins Verfahren eingelassen.<h3> Nicht alles getan, um Schaden zu vermeiden?</h3>Rechtsanwalt Markus Wenter, der das Unfallopfer und dessen Familie vertritt, hielt dagegen, dass Stefan Lechner zwar strafrechtlich hafte (seine Versicherung hat bereits insgesamt 10 Millionen Euro Schadenersatz geleistet); die zivilrechtliche Haftung sei aber etwas anderes. Laut Gesetz haftet nämlich der Beförderer für Schadensfälle, wenn er nicht beweisen kann, dass er alles getan hat, um den Schaden zu verhindern. Und genau das habe der Busfahrer nach Auffassung der Kläger verabsäumt.<BR /><BR />Wie berichtet, hatten die jungen Leute den Abend in einem Lokal verbracht und waren mit dem Bus zurückgekommen. Sie wohnten in einer Pension, die sich taleinwärts schauend rechts von der Staatsstraße befindet. Über eine Brücke gelangen die Pensionsgäste zu ihrer Unterkunft. Der Bus war von der entgegengesetzten Seite gekommen, hatte auf der Höhe der Brücke angehalten und die Fahrgäste aussteigen lassen, womit diese zwangsläufig die Straße überqueren mussten.<h3> Mit dem Fernlicht mehrmals geblendet</h3>Da der Fahrer ortskundig war, hätte er nur ein paar 100 Meter weiterfahren, vor dem Gelände des Weißen Kreuzes wenden und zur Brücke zurückfahren müssen, dann wäre der Unfall sicherlich nicht passiert, sind die Kläger überzeugt. Dem Busfahrer hätte demnach bewusst sein müssen, dass sich eine gefährliche und bedrohliche Situation ergibt, wenn 40 Personen nachts im Winter die Straße überqueren, wird die Haftung begründet. Auch habe der Busfahrer Stefan Lechner geblendet, indem er wiederholt das Fernlicht in Richtung des Audi TT eingeschaltet habe. <BR /><BR />Für den Kläger hatte der Unfall verheerende Folgen. Der zum Unfallzeitpunkt 25-Jährige erlitt – neben zahlreichen anderen – eine schwere Hirnverletzung, die laut Gutachten zu dauerhaften Schädigungen führte. Der Mann sei laut Klageschrift für die elementarsten Bedürfnisse auf die Hilfe Dritter angewiesen – ein normales Leben könne er nie wieder führen. <BR />