Entsprechend enttäuscht sind jene Hinterbliebenen, die zum heutigen Prozesstag, an dem sie auf ein Urteil gehofft hatten, anreisen wollten. <BR /><BR />„Nach inzwischen 4 Jahren seit dem Unglück haben die betroffenen Familien das Recht, endlich abschließen zu können“, sagt Rechtsanwalt Michael Pichler, der die Nebenkläger vertritt. Bekanntlich stammten die Unfallopfer aus Deutschland. Die einen Hinterbliebenen hätten bereits das Flugticket nach Südtirol gekauft, die anderen die Zugfahrkarten und hätten für eine Nacht ein Hotel gebucht. Angesichts der relativ kurzfristig eingegangenen Mitteilung über die Vertagung der für heute angesetzten Verhandlung seien sie aufgebracht und enttäuscht. „Es geht hier aber nicht um das Materielle: Viel schwerer wiegt die psychische Belastung“, betont Rechtsanwalt Pichler. <BR /><BR />Es war in der Nacht auf den 5. Jänner 2020, als in Luttach das Unfassbare geschah: Ein Audi TT raste in eine Gruppe von Fußgängern. 4 Urlauberinnen und 3 Urlauber verloren ihr junges Leben, 7 Personen wurden teils schwer verletzt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/drama-in-luttach-die-reaktionen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier erfahren Sie mehr)</a><BR /><BR />Am Steuer des Audi saß Stefan Lechner aus Ehrenburg. Die Bozner Staatsanwaltschaft legt ihm fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) zur Last. Heute legt Vorverhandlungsrichter Ivan Perathoner zeitnah den nächsten Verhandlungstag fest, für den nach den Plädoyers das Urteil erwartet wird. Stefan Lechner, der auf freiem Fuß ist und sich weiterhin in Kloster Neustift aufhält, droht im Sinne der Anklage die Höchststrafe (18 Jahre Haft). Durch das verkürzte Verfahren wird das Strafmaß automatisch um ein Drittel reduziert.