Wer in den nächsten Tagen Besuch von den Ordnungshütern erhält. <BR /><BR /><BR /><BR /> Noch am Sonntag Abend stand Dr. Patrick Franzoni, stellvertretender Leiter der Covid-Einheit, den Carabinieri in Sachen Corona-Partys Rede und Antwort. In der Carabinieri-Kaserne in Lana wurde er eine gute halbe Stunde lang einvernommen. <BR /><BR />Franzoni hatte Ende letzter Woche öffentlich ausgesprochen, was bis dahin überall im Land nur gemunkelt wurde: Es gibt Leute, die sich willentlich mit Corona anstecken. Das ist nicht nur seine eigene Meinung, sondern eine Überzeugung, die im Sanitätsbetrieb herrscht. „Zumindest 3 Patienten zwischen 28 und 60 Jahren haben bei der Anamnese erklärt, sich willentlich mit Corona infiziert zu haben“, sagte Dr. Franzoni gestern.<BR /><BR /><b>Protokolle sichergestellt</b><BR /><BR /> Das wurde bei der täglichen Sitzung am Freitag vergangenen Woche zu Protokoll genommen. Die Protokolle wurden sichergestellt. „Es handelt sich um No-Vax-Patienten, die Ärzte haben uns Hinweise auf ihre Identität gegeben und wir werden nun in den verschiedenen Landesteilen den Hinweisen nachgehen“, sagte Oberstleutnant Alessandro Coassin, Sprecher der Carabinieri, gestern. Die Patienten sind in teils kritischem Zustand. <BR /><BR />Zu beweisen, dass sie sich vorsätzlich angesteckt haben, obliegt der Sondereinheit NAS der Carabinieri. Gestern wurde ein weiterer Arzt befragt, auch die Patienten selbst werden dieser Tage Besuch von Uniformierten erhalten. Details über die Ermittlungen werden mit Verweis auf das Ermittlungsgeheimnis natürlich nicht preisgegeben. <BR /><BR /><b>Harte Strafen</b><BR /><BR />Strafbar ist dieses Verhalten nicht nur für sie, sondern auch für denjenigen, der sie angesteckt hat – mutwillige Verbreitung einer Pandemie lautet der Vorwurf – im Falle eines Todes kann er auf fahrlässige Tötung verschärft werden.<BR /><BR />Wer als Schuldiger identifiziert wird, muss sich wegen fahrlässiger Verbreitung einer Pandemie verantworten – darauf steht ein Strafgeld von 6000 bis 10.000 Euro, hieß es bei den Carabinieri. Wobei diese Strafe sich um einiges verschärft, wenn ein Erkrankter Folgeschäden davonträgt bzw. sogar stirbt: Dann wird aus dem Vorwurf schwere Körperverletzung (im schlimmsten Fall 3 Monate bis 2 Jahre Haft, 309 bis 1239 Euro Strafe) bzw. fahrlässige Tötung (6 Monate bis 3 Jahre Haft).