Die Beamten gingen im Zuge der Kontrollen die Rechnungen des besagten Unternehmens durch. Daraus ging hervor, das im betrieb 145 Personen, nur Frauen zwischen 18 und 50 Jahren, angestellt waren. Sie warben in Einkaufszentren und Supermarkets für Schönheitsprodukte. Als die Finanzwache die Arbeitszeiten und Verträge der Arbeiterinnen überprüfte, entpuppten sich nur 56 Frauen als gemeldet – die restlichen 89 Personen arbeiteten schwarz.Die Schwarzarbeiterinnen gaben zu, nicht gemeldet zu haben und sagten aus, an den Wochenenden 8-Stunden-Aufträge erhalten zu haben - mit Tagessätzen zu 50 Euro. Sie wurden in Einkaufszentren und Supermarkets auf dem gesamten Staatsgebiet eingesetzt, besonders häufig in der Lombardei und im Piemont. Das Muster der Schwarzarbeiter Die Vermittlung der Schwarzarbeiterinnen folgte immer demselben Muster: Der gesetzliche Vertreter und die Mitarbeiter des besagten Marketing-Unternehmens aus Riva kontaktierten die Promoterinnen per Telefon oder Email. Anschließend setzten sie Verträge für Gelegenheitsarbeiten oder auf Abruf auf und wiesen die Arbeiterinnen den einzelnen Verkaufsstellen zu. Jede Arbeiterin erhielt ein Schreiben, das sie in der jeweiligen Geschäftsstelle vorweisen musste, um zu arbeiten.Allerdings erhielten die Frauen keine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses und auch keine Arbeitsplatzversicherung. Die Ermittler reihten die Arbeit der Frauen als „Hilfsverkäuferin der Kategorie 5 auf Abruf“ zu und stellten eine Steuerh8interziehung in der Höhe von 12.000 Euro fest.Die illegalen Arbeitnehmerinnen wurden dem Inspektorat gemeldet und zu insgesamt 3489 Sozialstunden verurteilt, das entspricht 446 Arbeitstagen. Das Unternehmen wurde zu einer Geldstrafe laut Artikel 3 verurteilt, da mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer schwarzarbeiteten: Sie kann bis zu 1,5 Millionen Euro hoch sein und mit einer Unternehmenssuspendierung einhergehen.stol