Rat der autonomen Provinz hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Strafen für jene auf 1.000 Euro verdreifacht werden, die unerlaubt über Skipisten und Wiesen rasen. 500 Euro werden fällig, wenn man mit Motorschlitten ohne Erlaubnis Bergwege befährt.Von der Maßnahme ausgenommen bleiben Berechtigte wie beispielsweise Besitzer und Personal von Schutzhütten. Gestattet bleibt nach wie vor der Gebrauch von Motorschlitten und Raupenfahrzeugen zur Präparierung von Pisten und Langlaufloipen.Der Provinzrat Trient will damit dem zunehmenden Druck von Umweltaktivisten und Touristen nachgeben, die sich immer mehr über den Verkehr auf den Bergwegen inklusive Lärm und Abgase beschweren. Geplant ist eine Intensivierung der Kontrollgänge in den Bergen.Auch die Dolomiten-Ortschaft Cortina d’Ampezzo sagt dem „wilden Westen“ im Schnee den Kampf an. Bürgermeister Andrea Franceschi ordnete an, dass Motorschlitten versichert und mit Kennzeichen ausgestattet werden müssen, die von der Gemeinde vergegeben werden. Motorschlittenfahrer müssen älter als 16 Jahre sein.Umweltaktivisten beklagen, dass abends oft Rundfahrten von Hütte zu Hütte stattfinden würden. Viele Bürger der betroffenen Gemeinden und Besucher machten in Beschwerdebriefen auf dieses Übel aufmerksam.Neben der betroffenen Bevölkerung sind vor allem Wildtiere die Leidtragenden. Für die Forstbehörde ist die Kontrolle aber mit großen Schwierigkeiten verbunden, da die Straßenverkehrsordnung für solche Fahrzeuge kein Kennzeichen vorsieht. Da die Lenker mit Helmen ausgerüstet sind, bleiben sie häufig unerkannt.apa