Es gab also auch in zweiter Instanz keine Änderung: Im April 2024 war der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt worden. Unverändert bleibt auch die Entschädigung für die Zivilparteien in Höhe von insgesamt 190.000 Euro: 60.000 Euro für die Mutter des Mädchens, 30.000 Euro für den Vater, und 100.000 Euro für das Opfer. Das berichtet die Tageszeitung „L'Adige“. <BR /><BR />Im Jahr 2022 kam die Geschichte ans Licht, nachdem das Mädchen sich einigen Freundinnen anvertraute: Der neue Partner der Mutter, der bei ihr lebte, nutze die Momente, in denen die Frau nicht zu Hause war, um körperlichen Kontakt mit der Minderjährigen zu suchen.<BR /><BR /> Nach den Rekonstruktionen hätte er nicht nur versucht, sie auf den Mund zu küssen, während sie in ihrem Zimmer lernte, sondern sei sogar so weit gegangen, andere intime Körperteile zu berühren und wollte noch weiter gehen. Er habe sogar versucht, ihr die Hose herunterzuziehen. <BR /><BR />All dies geschah natürlich ohne Wissen der Mutter der Zwölfjährigen, die völlig ahnungslos war, was sich innerhalb der eigenen vier Wände abspielte. <BR /><BR />Die Zwölfjährige sprach aber über die Vorfälle mit ihren Freundinnen und erkundigte sich, ob dieses gewalttätige Verhalten als „normal“ für jemanden angesehen werden könne, der eigentlich eine Art Vaterfigur darstellen sollte. Daraufhin beschlossen die Freundinnen, diese Befürchtungen ihren Eltern mitzuteilen. Diese beschlossen, der Mutter des Opfers zu berichten, was sich zu Hause abspielte. Der Mann wurde daraufhin sofort aus dem Haus verwiesen, nachdem man ihr geschildert hatte, was vorgefallen war. <BR /><BR />So wurde die Anzeige erstattet, die die Ermittlungen der Polizei unter der Koordination der Staatsanwaltschaft von Trient einleitete. Der Fall kam dann vor das Gericht. Das Mädchen, das im Rahmen einer vorläufigen Beweisaufnahme in einer geschützten Anhörung befragt wurde, fand die Kraft, alles zu erzählen und schilderte genau, was in Abwesenheit ihrer Mutter und wenn sie mit dem 56-Jährigen allein zu Hause war, geschehen sein soll. Der Albtraum habe einige Monate gedauert, bis der Arbeiter aus der Wohnung geworfen wurde. <BR /><BR />Die Staatsanwältin Patrizia Foiera, die für den Fall zuständig war, hatte die Straftat sofort als sexuelle Gewalt gegen Minderjährige eingestuft. Obwohl der Angeklagte sie bestritt, hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zehn Jahren Haft im verkürzten Verfahren beantragt.<BR /><BR />Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zehn Jahren Haft. Nun kam die Bestätigung durch das Berufungsgericht. Die Verteidigung kann nun eine Berufung vor dem Kassationsgericht prüfen.