Gegen den Lehrer wurde das Hauptverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eingeleitet, berichtet das Tagblatt „Dolomiten“ am Samstag.Wie der Schüler in der Anzeige klarstellte, sei Capoeira ein Tanz, der auf harmonischen Bewegungen und darstellerischen Elementen fuße und fast nie körperlichen Kontakt vorsehe.Doch bei einer Übung im Rahmen einer Vorführung im Jahr 2013 geschah es: Der Lehrer habe den Schüler bei der Ausführung einer Tanzbewegung in den Unterleib getroffen. Der Schüler musste in der Folge auch operiert werden.Wie er hervorhob, sei der Lehrer als Profi verpflichtet, die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen. Auch führt er in der Anzeige einen Kassationsentscheid (2008) an. Die Höchstrichter waren zum Schluss gekommen, dass Teilnehmer an einem sportlichen Wettkampf zwar das Risiko in Kauf nehmen, sich zu verletzen.Das gelte aber nicht, wenn die freundschaftliche Ausrichtung des Wettkampfes im Amateursport eine schwere Verletzung nicht vorhersehbar mache. Richter Stefan Tappeiner musste in dem heiklen Fall schlussendlich kein Urteil fällen: Der Schüler entschloss sich, die Klage zurückzuziehen, woraufhin der Richter das Verfahren einstellte.rc/stol