Demnach können Jäger, die wegen eines Bagatelldelikts eine Eintragung im Strafregisterauszug vorweisen, bei gerichtlicher Rehabilitation künftig wieder den Jagdwaffenschein erhalten. Zukünftig entscheidet der der zuständige Quästors, ob die Voraussetzungen für eine Rückerlangung des Jagdwaffenscheins nach einem „Ausrutscher“ gegeben sind. D Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".