Mit zwölf Ja- und vier Nein-Stimmen wurde der entsprechende Antrag gutgeheißen. „Wir verstehen nicht, warum der Kalterer Gemeinderat dem Land den Vorschlag unterbreitet, beim Tertiarkloster das Vorkaufsrecht geltend zu machen“, kritisiert Helmuth Sinn von der Oppositionsliste Kaltern Gemeinsam. <BR /><BR />Sinn verweist auf die letzte Woche zwischen Gemeinde und Vinzenzgemeinschaft ausgehandelte Vereinbarung, wonach die Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichtet. 20 Tage hat die Landesverwaltung nun Zeit, eine Entscheidung zu treffen. <BR /><BR />Sollte die Landesverwaltung auf das Vorkaufsrecht verzichten, was anzunehmen ist, kann das Land dieses Recht in der Folge der Gemeinde Kaltern abtreten, die dann vom Gemeinderat das Vorkaufsrecht beschließen lassen kann. <h3> Pillon: „Erster Schritt schon erreicht“</h3>Begründet wurde dieser Beschluss von der Mehrheit damit, man wolle sich für den Fall absichern, dass die für Anfang Oktober anberaumte Mitgliederversammlung der Vinzenzgemeinschaft der Vereinbarung nicht zustimme. „Der Kompromissvorschlag liegt auf dem Tisch und wird vom Gemeinderat dann im Oktober behandelt werden. Mit der nun erfolgten Einleitung des Vorkaufsrechts haben wir einen ersten Schritt aber schon erreicht,“ sagt Bürgermeister Christoph Pillon.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1357947_image" /></div> <BR /><BR />Er verweist darauf, dass die nun beschlossene Maßnahme in erster Linie der Wahrung der Interessen der Gemeinde Kaltern diene und einer nachträglichen Einigung zwischen der Gemeinde Kaltern und dem Südtiroler Vinzenzgemeinschaft im Sinne des zwischen dem Bürgermeister von Kaltern und dem Präsidenten der Südtiroler Vinzenzgemeinschaft letzte Woche ausverhandelten Einigung nicht entgegenstehe. <BR /><BR />„Es geht hier um eine Liegenschaft von großer Bedeutung und um eine Entscheidung, die unsere Gemeinde möglicherweise über Jahrzehnte begleiten wird“, sagt Pillon.