Auch in Südtirol steigt die Zahl der Covid-Infektionen deutlich an. Trotzdem lässt der Staat mit 1. Oktober weitere Lockerungen zu. Die Strategie gegen das nach wie vor sehr aktive Coronavirus ist klar: Statt flächendeckender Regeln und Verbote muss jede und jeder mitdenken, das Risiko einschätzen und in gefährlichen Situationen eventuell eine Maske aufsetzen. <BR /><BR />Noch vor wenigen Tagen sah es ganz danach aus, dass die Maskenpflicht in Italien endgültig der Vergangenheit angehört. Aber die steigende Zahl der Infektionen brachte das Gesundheitsministerium dann doch dazu, in einigen Bereichen mit erhöhtem Risiko die Bremse zu ziehen und die Maskenpflicht vorerst um einen Monat zu verlängern. Während es also in öffentlichen Verkehrsmitteln ab jetzt masken-freie Fahrt gibt, muss der bewährte Schutz vor Ansteckung bei anderen Gelegenheiten weiterhin mit dabei sein. Das gilt für:<BR /><BR /><b>Krankenhaus, Ambulatorium, Reha-Einrichtung usw.</b><BR />Weil eine Infektion vor allem für Patienten riskant werden könnte, gilt für Besucherinnen und Besucher bis Ende des Monats die Maskenpflicht. Bis Jahresende ist für Besuche im Krankenhaus zudem der Green Pass vorgeschrieben; wenn dieser nicht mehr gültig ist, weil zum Beispiel eine Impfung fehlt, könnte vor Betreten der Einrichtung ein Test notwendig sein. Für das Personal des Sanitätswesens gilt zudem noch bis 31. Dezember die Green-Pass-Pflicht. <BR /><BR /><b>Seniorenwohnheime, Pflegeheime</b><BR />Auch für diese Einrichtung ist die Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher bis Ende des Monats verlängert. Dann wird die Regierung aufgrund der Infektionslage entscheiden, ob die Pflicht ausläuft oder noch einmal verlängert wird. Für Besuche ist zudem der Green Pass vorgesehen. <BR /><BR /><b>Schule</b><BR />Seit Beginn des Schuljahres ist die allgemeine Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt aber Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler mit Symptomen einer leichten Erkältung dürfen zwar weiterhin in die Klasse, aber sie müssen die Maske aufsetzen. Auch wer zu einer Risikokategorie (z.B. Immunerkrankung, onkologische Erkrankung) gehört, muss in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen. <BR /><BR /><b>Kontaktpersonen</b><BR />Wer Kontakt mit einer Person hatte, die sich – laut Testergebnis – mit dem Coronavirus angesteckt hat, ist zur Selbstüberwachung verpflichtet, um das Ansteckungsrisiko zu vermindern. Konkret muss er oder sie 10 Tage lang nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person eine FFP2-Maske aufsetzen. Wenn in dieser Zeit der Selbstüberwachung Symptome auftreten, die auf Covid-19 hindeuten, muss sofort ein Test gemacht werden. <BR /><BR /><b>Arbeitsplatz</b><BR />Bis zum 31. Oktober ist die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz verlängert, aber sie gilt dort nicht generell. Die Faustregel: Wo sich der Sicherheitsabstand von 1 Meter nicht einhalten lässt, gilt Maskenpflicht. Der Schutz vor Infektion ist also zum Beispiel im Büro mit mehreren Angestellten, in der Mensa und anderen Gemeinschaftsräumen vorgeschrieben, wenn sich dort mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. <BR /><BR />In allen Fällen von der Maskenpflicht ausgenommen sind übrigens Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die eine Unverträglichkeit mit Masken nachweisen können.