Freitag, 26. Mai 2023

Trotz tödlichem Angriff: Abschuss von JJ4 und MJ5 wieder ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht in Trient hat die Abschussverordnung des Trentiner Landeshauptmannes wieder ausgesetzt – diesmal bis zum 27. Juni: Die Bärin JJ4 hat also erneut eine Gnadenfrist bekommen. Sie hatte Anfang April den Läufer Andrea Papi (26) tödlich verletzt. Auch Bär MJ5 darf einstweilen nicht erlegt werden.

JJ4 hatte Andrea Papi getötet: Bis 27. Juni bleibt ihre Abschussverfügung ausgesetzt. - Foto: © ANSA / Provincia autonoma di Trento / P

Bei der gestrigen Verhandlung haben die Rechtsanwälte des Umweltministeriums unterstrichen, dass das Management von Problembären ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der autonomen Provinz Trient falle.

Auch sei nach Aussagen der Rechtsanwälte bisher kein geeigneter Platz gefunden worden, an dem die Bärin untergebracht werden könnte. Eine Freilassung komme nicht in Frage. Bekanntlich befindet sich JJ4 derzeit im Wildtiergehege von Casteller. Sie war eingefangen worden, nachdem sie am 5. April am Monte Peller dem Läufer Andrea Papi (26) tödliche Verletzungen zugefügt hatte.

Die Rechtsanwälte der Provinz Trient betonten, dass die Abschussverordnung rechtmäßig sei, auch angesichts der Tatsache, dass eine andere Lösung – wie beispielsweise eine Überführung des Tieres an einen anderen Ort – gesetzlich gar nicht vorgesehen sei.

Tierschutzorganisationen hatten Rekurs eingebracht und Umsiedlungspläne für die Problembären vorgelegt.

MJ5 noch in Freiheit

JJ4 und dem ebenfalls in Casteller untergebrachten Bären M49 gehe es gut, beide würden regelmäßig fressen und es würden ihnen – anders als von einigen Tierschützern befürchtet – keinerlei Beruhigungsmittel verabreicht, berichteten die Anwälte der Provinz Trient gestern. Der Bär MJ5, für den auch eine Abschussverordnung vorliegt, sei noch in Freiheit. Nach ihm werde nach wie vor gesucht, dies gestalte sich aber schwierig, da männliche Bären in der Paarungszeit auch sehr weite Strecken am Tag zurücklegen.

Die Tierschützer, die gegen die Abschussverordnungen rekurriert haben, bestritten die Aussagen der Rechtsanwälte des Umweltministeriums. Sowohl in der Verfassung als auch im Gesetz 157/92 sei klar festgeschrieben, dass Wildtiere unverfügbares Vermögen des Staates seien und es demnach dem Staat obliege, über die Art und Weise des Schutzes dieser Tiere zu befinden. Auch habe man gleich mehrere Optionen, wohin JJ4 gebracht werden könnte. Wie berichtet, haben beispielsweise die Verantwortlichen des Gnadenhofes in Bad Füssing (Niederbayern) schon vor 2 Wochen beim Verwaltungsgericht Trient eine Absichtserklärung hinterlegt, wonach man JJ4 aufnehmen wolle.

Tierschutzverbände protestieren vor Gericht

Bereits während das Verwaltungsgericht am Mittwoch tagte, versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude rund 50 Personen, um für die Freilassung von JJ4 zu demonstrieren.
Mehr zur Bärenproblematik lesen Sie hier.

stol

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