Laut einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom genügt die Zeugenaussage der Polizisten, um vor Gericht zu beweisen, dass ein Autofahrer betrunken am Steuer saß. So reicht es aus, wenn die Beamten beobachten und berichten, dass der Fahrer betrunken wirkt. <BR /><BR />Alkoholgeruch, Unfähigkeit zur Beantwortung von Fragen und mangelnde Geschicklichkeit bei der Steuerung des Fahrzeugs, selbst wenn sie nur angedeutet werden, sind gültige Gründe, um einem Autofahrer Betrunkenheit vorzuwerfen, auch wenn kein Alkoholtest durchgeführt wurde. Diese Stellungnahme des Kassationsgerichts könnte den Weg für eine Reihe von Verurteilungen ebnen, allein auf der Grundlage der Aussagen der Beamten. <BR /><BR />Im Juli letzten Jahres bestätigte das Berufungsgericht von Brescia die Verurteilung eines Autofahrers zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 1.500 Euro und zum Führerscheinentzug, nachdem er einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und geltend gemacht, dass das Gericht und später auch das Berufungsgericht zwar die von der Kriminalpolizei angeordneten und vom medizinischen Personal durchgeführten Tests zur Überprüfung des Rauschzustands für nichtig erklärt hatten, aber aufgrund der Beamtenaussagen davon ausgingen, dass der Fahrer alkoholisiert war.