Nach einer Sendepause geht es für Karl Anranter wieder los. „Schon vor einigen Jahren“, so erinnert sich der Bozner Pensionist, hatte er in einem Formular erklärt, dass er kein Fernsehgerät besitze. Seit frühester Kindheit leidet er an Grauem Star, die Sehkraft reicht gerade aus, um mit der Lupe etwas Zeitung zu lesen. Vom Fernsehen raten ihm die Ärzte ab. Er hält sich daran. Doch das nimmt ihm die Einnahmen-Agentur der Rai nicht ab. Mitte Jänner mahnt sie ihn, die Fernsehgebühr zu zahlen oder eine Erklärung auszufüllen, dass er tatsächlich kein Gerät besitze. Anranter unterschreibt und schickt brav zurück. Wenige Wochen später kommt wieder Post aus Turin: Diesmal ist eine „Notarietätsersatzerklärung“ auszufüllen; das Papier zitiert gleich die Gesetze, nach denen er sich bei falschen Angaben strafbar macht. „Dass man mir fast unterstellt, ich hätte bei der ersten Erklärung gelogen, empfinde ich als Schikane“, sagt der Pensionist. Er wird „gar nichts tun und abwarten.“Rund 8000 Haushalte ohne FernsehgerätAnranter gehört zu den etwa 8000 Haushalten, in denen laut Statistik kein Fernsehgerät steht und die jetzt von den Geldeintreibern in Turin bearbeitet werden. Nach dem Motto: Kräftig schütteln, vielleicht fällt doch eine Münze heraus, werden sie mit Zahlungsaufforderungen und Strafandrohungen bearbeitet. „Unverschämt und völlig unangemessen“, urteilt der Abgeordnete Andreas Pöder, der die Angelegenheit im Landtag aufs Tapet bringt.Auch in den Akten der Verbraucherzentrale und in der Volksanwaltschaft sind mehrere Fälle festgehalten. Obwohl jemandem, der tatsächlich kein Gerät besitze, nichts passieren kann, empfiehlt Volksanwältin Burgi Volgger, die unerfreuliche Post nicht kurzerhand im Papierkorb zu versenken; wer einen Einschreibebrief mit Rückantwort zurückschicke und erkläre, dass er tatsächlich kein Fernsehgerät besitze, habe zumindest etwas in der Hand, wenn die Agentur wieder einmal die Gebühren anmahnen sollte. „Gerade für Bürger, die brav darauf achten, ihre Steuern und Gebühren zu zahlen, ist es unfein, wenn sie fast als Lügner hingestellt werden“, kommentiert Volgger.Erwartungsgemäß als ganz normale Amtshandlung sieht es dagegen das Büro für die Aboverwaltung in Bozen. „Diese Erklärung wird nicht deshalb angefordert, weil wir es den Leuten nicht glauben, sondern wir müssen sie auf die Konsequenzen einer Falscherklärung hinweisen“, sagt eine Mitarbeiterin. Dass es die Kassierer mit dem Recht aufs Geld lieber genauer nehmen als mit ihren gesetzlichen Pflichten, beweist ein anderes Detail. Laut Haushaltsgesetz aus dem Jahr 2008 sind alle über 75 Jahren und mit einem Einkommen unter 516,46 Euro im Monat von der Fernsehgebühr befreit. Dazu fehle aber das notwendige Dekret des Wirtschaftsministeriums, heißt es auf der Webseite der Rai. ler/D