<a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/endgueltiges-urteil-zum-twenty-verdoppelung-rechtswidrig" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Am gestrigen Donnerstag (6. Oktober) hat der Staatsrat eine Berufung des Landes Südtirol aus dem Jahr 2019 abgewiesen. </a>Das Urteil zum Landeseinkaufszentrum in der Bozner Galileistraße erklärt die Vergabe der Lizenz und die Baukonzession für rechtswidrig. <BR /><BR />Die notwendigen Folgemaßnahmen nach dieser Entscheidung sind Gegenstand einer Bewertung durch die Rechtsexperten des Landes, in Abstimmung mit jenen der Gemeinde Bozen. <BR /><BR />Die aktuelle Situation geht auf Entscheidungen von vor über 10 Jahren zurück und ist entsprechend komplex. Sobald die Ergebnisse der Bewertung vorliegen, wird über die zu setzenden Schritte beraten werden.