<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/twenty-urteil-das-sind-keine-guten-nachrichten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Im damals gefällten Urteil ging es um den Beschluss, mit dem die Landesregierung 2013 die Verdoppelung des „Twenty“ genehmigt hatte. Dieser wurde vom Bozner Verwaltungsgericht annulliert. </a><BR /><BR />Ebenso die Ausweisung des Standorts für den Bau des Einkaufszentrums von Landesinteresse generell sowie die daraus resultierende Baugenehmigung für die Erweiterung. Den entsprechenden Rekurs hatte die Aspiag AG eingebracht und Recht bekommen.<BR /><BR />Eine Schließung konnte jedoch zunächst abgewendet werden. <BR /><BR />Am heutigen Samstag verkündete die Podini Group – vertreten durch die Rechtsanwälte Manfred Schullian aus Bozen und Luca Mazzeo aus Rom sowie durch Rechtsanwalt Dieter Schramm – nun, beim Kassationsgerichtshof Berufung gegen das Urteil des Staatsrats vom Oktober 2022 einzulegen.<BR /><BR />Dies vor allem, weil der Verwaltungsrichter die ihm zugewiesene Befugnis überschritten hätte: „Tatsächlich griff er sowohl in den Bereich der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Regelungen ein, indem er im Wesentlichen selbst neue, von den bestehenden Regelungen abweichende und mit diesen unvereinbare Rechtsnormen geschaffen hat, als auch in den Bereich der den Erwägungen der Verwaltungsbehörden (Provinz und Stadtverwaltung) vorbehaltenen ist“, heißt es in der Pressemitteilung.<BR /><BR />Mit ihrer Berufung fordern Podini Group und Twentyone GmbH das Kassationsgericht auf, das Urteil des Staatsrats aufzuheben und damit die Eingaben der Aspiag Service AG endgültig zurückzuweisen.